Aktuelles zum rumänischen Wirtschaftsrecht
Teilweise einschneidende Änderungen durch „Dringlichkeitsverordnung 114“ in Rumänien
01.03.2019
Am 29.12. hat die rumänische Regierung die Dringlichkeitsverordnung 114 („DVO 114“) veröffentlicht, die zum 01.01.2019 in Kraft trat.
Sie beeinflusst das Geschäftsumfeld wie folgt teils erheblich:
Neue Abgabe für Finanzinstitute
Bankinstitute schulden ab 2019 eine Gebühr für ihre Finanzanlagen (active financiare), deren Höhe von dem Quartalsdurchschnitt des Interbank-Zinssatzes ROBOR abhängt. Überschreitet dieser 2%, beträgt die Gebühr zwischen 0,1 und 0,5%.
Abgabe im Energiesektor
Für Inhaber von Lizenzen für die Versorgung mit Strom und Erdgas wurde ebenfalls eine neue Gebühr eingeführt. Sie beträgt 2% des Umsatzes aus den von der Lizenz erfassten Tätigkeiten.
Im Zeitraum 01.04.2019 - 28.02.2022 wurde für Gasversorger, die sowohl fördern als auch verkaufen, ein Höchstpreis von 68,- RON/MWh für den Verkauf von Erdgas festgesetzt.
Telekommunikation
Betreiber öffentlicher Kommunikationsnetze oder öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste sind verpflichtet, der Überwachungsbehörde ANCOM eine Kontrollgebühr zu bezahlen. Deren Höhe wurde auf 3% des Vorjahresumsatzes erhöht.
Private Rentenfonds
Rumänien hat eine zweite Säule der Rentenversicherung eingeführt, zu der privaten Rentenversicherungsfonds gehören. Verwalter dieser privaten Fonds sind nunmehr verpflichtet, ihr Grundkapital drastisch zu erhöhen. Ferner wird die Beteiligung daran ab 2019 optional.
Mindestlohnregelungen in bestimmten Branchen
Die DVO 114 hat für Gesellschaften aus bestimmten Tätigkeitsbereichen ein neues Mindestgehalt in Höhe von 3.000,00 RON (ca. 640,- EUR) brutto eingeführt.
Diese Maßnahme betrifft die Baubranche und damit verbundene Tätigkeiten (Architektur, Ingenieurswesen und technische Beratung; CAEN- Codes 711). Sie kann damit u.U. auch Unternehmen betreffen, die keine Bauleistungen an sich erbringen.
Das neue Grundgehalt muss nach Gesetzeswortlaut allen Mitarbeitern und nicht nur Bauarbeitern gewährt werden.
Diese Gehaltserhöhung führt zu Rechtsunsicherheit, da sie im Eilverfahren beschlossen wurde und noch ein Gesetz endgültig darüber entscheiden muss. Daher müssen Arbeitgeber bei der Vertragsgestaltung Vorsicht walten lassen.
Bis zum 31.Dezember 2028 gelten ferner Sondervergünstigungen für Arbeitnehmer dieser Unternehmen.
STALFORT Legal. Tax. Audit. hat hierzu mehrere Artikel veröffentlicht. Zu den ausführlichen Informationen gelangen Sie hier: