Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Hong Kong
CBBL Solicitor (Hong Kong) & Attorney at Law (Germany) Stefan Schmierer, Kanzlei Ravenscroft & Schmierer, Hong Kong Western District
Stefan Schmierer
Solicitor (Hong Kong) & Attorney at Law (Germany), Ravenscroft & Schmierer, Hong Kong Western District

Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in Hong Kong

Termine zur Abgabe der Transfer Price Meldungen in Hong Kong im Jahr 2020

31.01.2020

Nachdem im Jahr 2018 in Hong Kong erstmals umfassende Regelungen zum Umgang mit der Verrechnungspreis Problematik zwischen verbundenen Unternehmen eingeführt wurden, stehen nun im Jahr 2020 die ersten Meldungen an die Finanzbehörden an.

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Hong Kong, Herrn Rechtsanwalt Stefan Schmierer, schmierer@cbbl-lawyers.de, Tel. +852 2388 3899, www.rs-lawyers.com.hk

Grundsätzlich muss jedes Hong Konger Unternehmen ein „Local File“ und ein „Master File“ erstellen und an die Finanzbehörden übersenden, soweit nicht zwei der drei folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  • Der Gesamtumsatz im Steuerjahr liegt unter 200 Millionen HKD,
  • Das Vermögen der Gesellschaft liegt am Ende des Steuerjahrs unter 200 Millionen HKD , oder
  • Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter im Steuerjahr lag nicht über 100.

Für das Steuerjahr 2019/2020, welches zum 31. März 2020 endet, ist Local und das Master File bis spätestens zum 31. Dezember 2020 durch das neu eingerichtete online Portal an die Finanzbehörden zu übersenden.

Selbst wenn die Erstellung eines Local und eines Master Files entfallen kann, so ist das Unternehmen dennoch verpflichtet, bei Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen eine entsprechende Dokumentation zu erstellen und für 7 Jahre aufzubewahren.

Sollte das Unternehmen darüber hinaus verpflichtet sein, einen Country by Country (CbC) zu erstellen, so ist diese Verpflichtung den Finanzbehörden bis zum 30. Juni 2020 mitzuteilen und der CbC Report muss bis zum 31. März 2021 erstellt und übermittelt werden. Die Verpflichtung zur Erstellung des CbC Reports besteht, wenn Unternehmen in Hong Kong ihr Hauptquartier haben, wenn nicht in einem anderen Land bereits ein CbC Reporting eingereicht wurde und der Gesamtumsatz des Unternehmens im Jahr über 6.8 Milliarden HKD (ca. 720 Mio Euro) lag. Der CbC Report ist wesentlich umfangreicher als das Master File und umfasst vor allem eine Auflistung der geschäftlichen Aktivitäten in den einzelnen Ländern, die Gewinne in diesen Ländern und die gezahlten Steuern.

Sie wünschen Beratung? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Hong Kong, Herr Rechtsanwalt Stefan Schmierer, berät Sie gerne: schmierer@cbbl-lawyers.de, Tel. +852 2388 3899