Aktuelles zum thailändischen Wirtschaftsrecht
Neue Steuerrichtlinie in Thailand für die Besteuerung von Einkünften aus dem Ausland
04.10.2023
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Bangkok, Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, respondek@cbbl-lawyers.de, Tel. +66 2 635 5498, www.rflegal.com
Thailändische Regierung veröffentlicht neue Steuerrichtlinie bezüglich der Besteuerung von Einkünften aus dem Ausland für in Thailand wohnhafte Steuerpflichtige
Am 15. September 2023 hat die thailändische Steuerbehörde (TRD) die Richtlinie Nr. Paw 161/2566 (2023) in Bezug auf Einkommensteuerzahlungen gemäß Abschnitt 41, Absatz 2 des thailändischen Steuergesetzes (TRC) veröffentlicht. Diese neue Richtlinie wird voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Besteuerung von Einkünften aus dem Ausland für in Thailand ansässige Steuerpflichtige haben und wird ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten.
1. Aktuelle Praxis der Besteuerung von Einkünften aus dem Ausland in Thailand
Bisher galt die Regel, dass ein in Thailand ansässiger Steuerpflichtiger Einkommensteuer nur dann auf im Ausland erzielte Einkünfte zahlen musste, wenn diese Einkünfte im gleichen Kalenderjahr, in dem sie erzielt wurden, nach Thailand über-wiesen wurden. Mit anderen Worten, Einkünfte aus dem Ausland wurden nicht besteuert, wenn sie im folgenden Kalenderjahr nach Thailand transferiert wurden.
Anmerkung: Ein in Thailand ansässiger Steuerpflichtiger wird definiert als jemand, der sich innerhalb eines Steuerjahres insgesamt 180 Tage oder länger in Thailand aufhielt.
2. Neue Praxis für thailändische Steuerpflichtige
Ab dem 1. Januar 2024 werden in Thailand ansässige Personen mit ihren Einkünften aus dem Ausland in Thailand besteuert, unabhängig vom Zeitpunkt der Überweisung dieser Einkünfte ins Land. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Regelung aus-schließlich für in Thailand ansässige Personen gilt, die Einkommen aus dem Ausland erzielen.
Diese neue Richtlinie stellt thailändische Steuerpflichtige vor neue Herausforderungen, insbesondere solche, die sowohl Einkommen aus thailändischen als auch aus ausländischen Quellen haben.
Es gibt jedoch noch einige offene Fragen bei der Umsetzung dieser neuen Vorschrift, die von der thailändischen Steuerbehörde geklärt werden müssen. Dazu gehören die Festlegung der anzuwendenden Steuersätze (einschließlich der Frage, ob eine Pauschalsteuer erhoben wird, ob unterschiedliche Steuersätze speziell auf Einkünfte aus dem Ausland angewandt werden oder ob der progressive Standardsteuersatz zur Anwendung kommt), die Unterscheidung zwischen Kapital (wie Mittel aus Altinvestitionen, Erbschaften und ursprünglichem Anlagekapital) und Erträgen (wie Zinsen, Dividenden und Vergütungen) aus gemischten Fonds sowie die Festlegung der relevanten Fremdwährungskurse für die Steuerveranlagung.
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Bangkok, Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, berät Sie gerne: respondek@cbbl-lawyers.de, Tel. +66 2 635 5498