Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Thailand
CBBL Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, Kanzlei Respondek & Fan, Bangkok
Dr. Andreas Respondek
Rechtsanwalt
Respondek & Fan
Bangkok

Aktuelles zum thailändischen Wirtschaftsrecht

Neuerungen zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten in Thailand

17.01.2024

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Bangkok, Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, respondek@cbbl-lawyers.de, Tel. +66 2 635 5498, www.rflegal.com


Die Ankündigung des thailändischen Ausschusses für den Schutz personenbezogener Daten ("PDPC") zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten ("DSB") gemäß Abschnitt 41 (2) des thailändischen "Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten" ("PDPA") wurde am 14. September 2023 im Regierungsblatt veröffentlicht und trat am 13. Dezember 2023 in Kraft.

Die wesentliche Neuerung besagt, dass Unternehmen, die dem thailändischen PDPA unterliegen und bestimmte Kriterien erfüllen, verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen und die Aufsichtsbehörde in Thailand entsprechend zu informieren. Die Hauptkriterien für die Ernennung eines Datenschutzbeauftragen in Thailand umfassen:

  • Die zentralen Aktivitäten des Unternehmens in Thailand beinhalten Datenverarbeitungsprozesse.
  • Die zentralen Aktivitäten des Unternehmens erfordern eine regelmäßige oder systematische Überwachung personenbezogener Daten.
  • Die zentralen Aktivitäten des Unternehmens sind in großem Umfang mit personenbezogenen Daten verbunden.

Unternehmen, die dem thailändischen PDPA unterliegen, sollten daher überprüfen, ob sie die Kriterien für die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) erfüllen. Falls dies zutrifft, sollte das Ernennungsverfahren zeitnah abgeschlossen werden, und sowohl die betroffenen Personen als auch das Büro des DSB sollten über die Ernennung informiert werden.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Bangkok, Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, berät Sie gerne: respondek@cbbl-lawyers.de, Tel. +66 2 635 5498