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CBBL Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, Kanzlei Respondek & Fan, Bangkok
Dr. Andreas Respondek
Rechtsanwalt
Respondek & Fan
Bangkok

Aktuelles zum thailändischen Wirtschaftsrecht

Thailand öffnet den Markt für ausländische Investitionen in erschwinglichen Wohnraum mit BOI-Investitionsanreizen

Veröffentlicht am 06.10.2025

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Bangkok:

Dr. Andreas Respondek
Rechtsanwalt

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sowie Ms. Sutthida Norasarn und Ms. Mooknapa Kliengsong

Thailands Board of Investment (BOI) hat in seiner Bekanntmachung Nr. Sor. 1/2567 den sozialen Wohnungsbau als förderungsfähige Infrastruktur definiert und damit privaten und ausländischen Investoren neue Möglichkeiten für Investitionen eröffnet.

Damit soll der Mangel an erschwinglichem Wohnraum gemindert werden und gleichzeitig sollen strukturierte Steuervorteile für Investoren ermöglicht werden.

1. Wichtige Investitionsanreize in Thailand

Qualifizierte Projekte erhalten sogenannte A4-Vorteile, darunter eine dreijährige Befreiung von der Körperschaftsteuer auf förderfähige Infrastrukturkosten, Befreiungen von Einfuhrzöllen auf Maschinen sowie vereinfachte Arbeitsgenehmigungen für ausländische Experten gemäß Abschnitt 25 des thailändischen Investitionsförderungsgesetzes.

2. Zulassungsvoraussetzungen

Die Projekte müssen Einheiten zu einem Höchstpreis von jeweils 1,5 Millionen THB (inkl. Grundstück) anbieten, wobei Eigentumswohnungen mindestens 24 m² und Häuser mindestens 70 m² groß sein müssen. Mindestens 80 % der Einheiten müssen diese Vorgaben erfüllen und über wesentliche Ausstattungsmerkmale, wie 24-Stunden-Sicherheitsdienst, Videoüberwachung und Gemeinschaftsbereiche, verfügen.

3. Antragsverfahren in Thailand

Entwickler müssen zunächst die Genehmigung der Government Housing Bank (GHB) einholen, bevor sie bis zum letzten Arbeitstag des Jahres 2025 einen Antrag beim BOI stellen können. Ausländische Investoren können durch die BOI-Förderung die traditionellen Beschränkungen für den Grundstückserwerb durch Ausländer umgehen, falls sie ein eingezahltes Kapital von THB 50 Millionen vorweisen können.

4. Strategische Bedeutung

Durch die Einstufung erschwinglichen Wohnraums, neben Straßen und Versorgungsunternehmen, als öffentliche Infrastruktur, signalisiert Thailand sein Engagement für eine nachhaltige Stadtentwicklung und soziale Inklusion. Dies schafft eine interessante Schnittstelle zwischen CSR- und ESG-Zielen sowie kommerziellen Möglichkeiten in der zweitgrößten Volkswirtschaft Südostasiens.

5. Zeitkritische Gelegenheit

Angesichts der raschen Urbanisierung und der steigenden Einkommensungleichheit, die die Nachfrage weiter ankurbeln, sowie der bevorstehenden Antragsfrist 2025 sollten Investoren frühzeitig mit dem BOI, der GHB und ihren Rechtsberatern in Kontakt treten, um sich für dieses aufstrebende Marktsegment entsprechend zu positionieren.

Sie haben weitere Fragen zur Marktöffnung Thailands für ausländische Investitionen in erschwinglichen Wohnraum mit BOI-Investitionsanreizen?

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Bangkok, Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, berät Sie gerne: respondek@cbbl-lawyers.de, Tel. +66 2 635 5498