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CBBL Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, Kanzlei Respondek & Fan, Bangkok
Dr. Andreas Respondek
Rechtsanwalt
Respondek & Fan
Bangkok

Aktuelles zum thailändischen Wirtschaftsrecht

Thailand verschärft Compliance-Vorschriften für Telekommunikationsunternehmen zur Bekämpfung von Technologiekriminalität

Veröffentlicht am 19.05.2026

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Bangkok:

Dr. Andreas Respondek
Rechtsanwalt

zum Autor
 
sowie Ms. Sutthida Norasarn und Ms. Mooknapa Kliengsong

Die thailändische Telekommunikationsaufsichtsbehörde hat im Rahmen der umfassenden Bemühungen Thailands zur Bekämpfung von Technologiekriminalität unlängst zusätzliche Compliance-Anforderungen für Telekommunikationsbetreiber eingeführt.

Am 15. Mai 2026 veröffentlichte die Nationale Rundfunk- und Telekommunikationskommission (NBTC) im thailändischen Regierungsanzeiger die Bekanntmachung Nr. 2 über Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Technologiekriminalität, mit der die frühere Bekanntmachung vom 24. August 2025 geändert wurde.

Die überarbeiteten Maßnahmen wurden auf der Grundlage des Notverordnungsdekrets über Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Technologiekriminalität B. E. 2566 (2023) in der Fassung von 2025 erlassen und traten am 16. Mai 2026 in Kraft.

SIM-Registrierungsvorschriften für Nicht-Thailänder

Nach den neuen Vorschriften können Personen ohne thailändische Staatsangehörigkeit nun bis zu drei SIM-Karten bei jedem Telekommunikationsanbieter registrieren.

Die Überprüfung des Reisepasses dient dabei als primäre Methode zur Identitätsfeststellung. Für Personen ohne Reisepass können auch andere amtliche Ausweisdokumente akzeptiert werden, wie z. B. Reisedokumente oder von ausländischen Behörden ausgestellte Identitätsbescheinigungen mit Begleitdokumenten, die von thailändischen Regierungsbehörden ausgestellt wurden. Rosa Ausweise für Nicht-Thailänder und weiße Ausweise für Personen ohne Personenstandsstatus werden ebenfalls akzeptiert.

Darüber hinaus muss die SIM-Registrierung für Nicht-Thailänder persönlich in einer Zweigstelle des Dienstanbieters oder bei einem autorisierten Händler erfolgen.

Telekommunikationsbetreiber sind zudem verpflichtet, ihre Identitätsprüfungssysteme zu verbessern und vor der Einführung solcher Systeme die Genehmigung der NBTC einzuholen.

Anforderungen an die SIM-Aktivierung in Thailand und Beschränkungen für SIM-Box-Geräte

Die geänderte Bekanntmachung verpflichtet sowohl thailändische als auch nicht-thailändische Nutzer, ihre registrierten SIM-Karten innerhalb von 60 Tagen ab dem Registrierungsdatum zu aktivieren. Erfolgt die Aktivierung nicht innerhalb dieses Zeitraums, muss der Nutzer sich einem persönlichen Identitätsprüfungsprozess unterziehen, bevor die SIM-Karte aktiviert werden kann. Hiermit soll sichergestellt werden, dass die aktivierende Person dieselbe ist wie diejenige, die ursprünglich die Registrierung vorgenommen hat.

Die neuen Vorschriften führen zudem strengere Kontrollen für die Nutzung von SIM-Box- und Gateway-Geräten ein. Telekommunikationsbetreibern ist es untersagt, Geräte, die vier oder mehr SIM-Karten aufnehmen können, an ihre Mobilfunknetze anzuschließen, es sei denn, die Geräte wurden ordnungsgemäß gemäß dem thailändischen Funkgesetz lizenziert.

Anforderungen zur Überprüfung anhand von Sperrlisten

Telekommunikationsbetreiber sind nun verpflichtet, die Registrierung neuer Mobilfunknummern für Personen abzulehnen, deren Namen in einer von der Königlichen Thailändischen Polizei geführten Datenbank für Technologiekriminalität aufgeführt sind.

Einschränkungen bei der Nutzung thailändischer IP-Adressen im Ausland

Die geänderten Vorschriften verbieten es internationalen Telekommunikations-Lizenznehmern, in Thailand registrierte IP-Adressen zur Erbringung von Diensten außerhalb Thailands zu nutzen. Diese Einschränkung gilt jedoch nicht für Mobilgeräte, die von Nutzern ins Ausland mitgenommen werden.

Erweiterte Aufbewahrungspflichten für Daten in Thailand

Gemäß den neuen Anforderungen müssen Telekommunikationsdienstleister personenbezogene Daten aktiver Nutzer während der Dienstleistungsdauer mindestens 180 Tage lang aufbewahren und diese Daten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für mindestens weitere 180 Tage aufbewahren.

Die Kategorien der aufzubewahrenden Daten beschränken sich dabei auf Informationen, die für Ermittlungen im Bereich der Technologiekriminalität als notwendig erachtet werden, so wie diese vom NBTC-Amt, der Königlichen Thailändischen Polizei und dem jeweiligen Lizenznehmer gemeinsam festgelegt werden.

Auswirkungen auf Telekommunikationsbetreiber und Nutzer in Thailand

Es wird erwartet, dass die neuen Maßnahmen Telekommunikationsbetreibern und Mobilfunk-Discountern (MVNO) erhebliche Compliance-Verpflichtungen auferlegen werden.

Unter anderem müssen die Betreiber künftig

  • Identitätsprüfsysteme entwickeln oder verbessern, die von der NBTC genehmigt werden müssen,
  • die Beschränkung auf drei SIM-Karten für nicht-thailändische Nutzer durchsetzen,
  • Kontrollen gegen die unbefugte Nutzung von SIM-Boxen einführen,
  • bestimmte Aktivitäten von IP-Adressen einschränken,
  • sich mit den Blacklist-Datenbanken der Polizei vernetzen und
  • die erweiterten Anforderungen zur Vorratsdatenspeicherung erfüllen.

Für Nicht-Thailänder und Ausländer werden die Vorschriften die Möglichkeit erheblich einschränken, mehrere SIM-Karten zu registrieren. Darüber hinaus werden sie auch eine persönliche Identitätsprüfung unter Vorlage eines Reisepasses (oder anderer zugelassener Ausweisdokumente) erforderlich machen.

Ferner müssen SIM-Karten, die nach der Registrierung länger als 60 Tage inaktiv bleiben, einem erneuten Identitätsprüfungsprozess unterzogen werden, ehe die Aktivierung erfolgen kann.

Die Verpflichtung, Nutzerdaten nach der Beendigung des Dienstes 180 Tage lang aufzubewahren, sowie die Einbeziehung von Strafverfolgungsbehörden bei der Festlegung des Umfangs der aufzubewahrenden Daten könnten zudem weitere Diskussionen über die Verhältnismäßigkeit und die Einhaltung des thailändischen Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten (PDPA) auslösen, insbesondere im Hinblick auf das Erfordernis einer ausreichenden Rechtsgrundlage sowie hinsichtlich der Grundsätze der Datenminimierung.

Die Beschränkungen für SIM-Boxen und Gateway-Geräte könnten sich auch auf IoT- und Unternehmensabläufe, die auf Multi-SIM-Geräten basieren, auswirken, insbesondere dann, wenn Geräte, die vier oder mehr SIM-Karten unterstützen, nicht über die erforderliche Lizenz gemäß dem thailändischen Funkgesetz verfügen.

Unsere Ratschläge für die Praxis

Telekommunikationslizenznehmer in Thailand sollten ihre bestehenden Betriebsabläufe, technischen Systeme und internen Compliance-Maßnahmen im Hinblick auf die neuen regulatorischen Anforderungen zeitnah überprüfen.

Zu den vorrangigen Themen dürften

  • die Einholung der NBTC-Genehmigung für Identitätsprüfungssysteme,
  • die Einrichtung von Kontrollen zur Überwachung und Durchsetzung der SIM-Registrierungsbeschränkungen sowie
  • die Neubewertung der Praktiken zur Datenaufbewahrung

gehören, um die Übereinstimmung mit der geänderten Bekanntmachung und mit dem PDPA sicherzustellen.

Dieser Artikel soll einen allgemeinen Überblick bieten und stellt keine Rechtsberatung dar. Falls Sie Fragen haben oder maßgeschneiderte rechtliche Unterstützung benötigen, zögern Sie bitte nicht, das Team von Respondek & Fan zu kontaktieren.

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