Aktuelles zum thailändischen Wirtschaftsrecht
Thailands BOI führt überarbeitete Rahmenbedingungen für die vierteljährliche Berichterstattung über geförderte Investitionsprojekte ein
Veröffentlicht am 30.04.2026
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Bangkok:
Dr. Andreas RespondekRechtsanwalt
zum Autor
Das thailändische Board of Investment (BOI) hat vor kurzem die Bekanntmachung Nr. Por. 5/2569 vom 20. April 2026 herausgegeben. Mit ihr werden überarbeitete Anforderungen für die Berichterstattung über den Fortschritt von BOI-geförderten Projekten eingeführt. Diese Bekanntmachung ersetzt die bisherigen Richtlinien diesbezüglich und hat zum Ziel, die Effizienz des BOI durch ein elektronisches Überwachungssystem zu steigern.
1. Vierteljährliche Berichterstattung über das E-Monitoring-System
Gemäß den neuen Richtlinien müssen vom BOI geförderte Unternehmen nunmehr vierteljährlich Fortschrittsberichte über das E-Monitoring-System einreichen. Die Berichtszeiträume entsprechen den Quartalen, die jeweils im März, Juni, September und Dezember enden.
Die Fortschrittsberichte müssen innerhalb von 60 Tagen nach Ende des jeweiligen Quartals eingereicht werden, wie im Folgenden aufgeführt:
| Berichtsquartal | Berichtszeitraum | Einreichungsfrist |
| Quartal 1 | Januar – März | bis zum 31. Mai |
| Quartal 2 | April – Juni | bis zum 31. August |
| Quartal 3 | Juli – September | bis zum 30. November |
| Quartal 4 | Oktober – Dezember | bis zum 28. Februar (des folgenden Jahres) |
2. Unternehmen, die der Berichtspflicht in Thailand unterliegen
Diese Anforderungen gelten für alle vom BOI geförderten Unternehmen, deren Projekte noch keine Genehmigung zur Aufnahme des Betriebs erhalten haben.
Die Berichtspflicht beginnt mit dem Tag der Ausstellung der Förderungsbescheinigung und besteht so lange fort, bis das Projekt die Genehmigung zur Aufnahme des Betriebs erhält.
Für Projekte, denen während eines Berichtsquartals eine Förderung gewährt wurde, beginnt der erste Berichtszeitraum im darauffolgenden Quartal.
Für Projekte, die den Betrieb bereits aufgenommen haben, entfällt die Verpflichtung zur Einreichung vierteljährlicher Fortschrittsberichte. Stattdessen sind diese Unternehmen jedoch verpflichtet, einmal jährlich, innerhalb der vorgeschriebenen Frist (in der Regel im Juli), über das e-Monitoring-System einen jährlichen Betriebsbericht einzureichen.
3. Wesentliche Änderung gegenüber der bisherigen Praxis
Eine bemerkenswerte Änderung durch diese Bekanntmachung ist die Aufhebung der bisherigen Ausnahmeregelung für die Einreichung von Berichten im Februar und im Juli. Alle bestehenden, vom BOI geförderten Projekte müssen nun den aktualisierten vierteljährlichen Berichtszeitplan beachten.
Der BOI hat diese Änderungen eingeführt, um die Aufsicht über geförderte Projekte zu stärken und eine größere Einheitlichkeit bei den Überwachungspraktiken zu gewährleisten. Die Umstellung auf das e-Monitoring-System spiegelt zudem die umfassenden Bemühungen zur Digitalisierung von Verwaltungsprozessen und zur Verbesserung der regulatorischen Effizienz wider.
4. Folgen der Nichteinhaltung
- Verspätete Einreichung (pro Berichtszeitraum)
Wenn ein vom BOI gefördertes Unternehmen seinen vierteljährlichen Fortschrittsbericht nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist einreicht, wird sein Zugang zum System der Privilegien und Vergünstigungen ausgesetzt. Der Zugang wird automatisch wiederhergestellt, sobald der erforderliche Bericht ordnungsgemäß eingereicht wird. - Wiederholte Nichtvorlage (zwei aufeinanderfolgende Zeiträume)
Wenn ein vom BOI gefördertes Unternehmen den Bericht für zwei aufeinanderfolgende Berichtszeiträume nicht einreicht, können seine Privilegien und Vergünstigungen entzogen werden.
5. Praxistipps für Ihr Unternehmen in Thailand
Die überarbeiteten Anforderungen verdoppeln für Unternehmen den internen Arbeitsaufwand für die BOI-Berichterstattung.
Finanzteams müssen projektbezogene Konten nun vierteljährlich abschließen, um die Einreichungen im e-Monitoring zu unterstützen, während Betriebs- und Projektmanagementteams innerhalb desselben verkürzten Zyklus Projektaktualisierungen erstellen müssen – einschließlich Baufortschritt, Maschineninstallation und Beschäftigungsdaten.
Die Auswirkungen sind besonders erheblich für Unternehmen, die mehrere Förderzertifikate besitzen, da jedes Zertifikat als separates Projekt mit eigener Berichtspflicht behandelt wird.
Um diesen Änderungen Rechnung zu tragen, sollten Unternehmen, die von der BOI-Förderung profitieren, ihre internen Compliance-Verfahren überprüfen, um sicherzustellen, dass sie die überarbeiteten vierteljährlichen Berichtspflichten erfüllen. Insbesondere sollten geeignete Systeme vorhanden sein, um den Projektfortschritt zu verfolgen und eine fristgerechte Einreichung über die e-Monitoring-Plattform des BOI zu ermöglichen.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Falls Sie Fragen haben oder maßgeschneiderte rechtliche Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an das Team von Respondek & Fan.
Sie haben weitere Fragen zur Einführung überarbeiteter Rahmenbedingungen für die vierteljährliche Berichterstattung über geförderte Investitionsprojekte in Thailand?
Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Bangkok, Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, berät Sie gerne: respondek@cbbl-lawyers.de, Tel. +66 2 635 5498
