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CBBL Advokat, ph.d. Lissi Andersen Roost, Kanzlei Andersen Partners, Kolding
Lissi Andersen Roost
Advokat, ph.d.
Andersen Partners
Kolding

Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in Dänemark

Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte in Dänemark –
Grundsätzliche Entscheidungen aus der dänischen Schiedsgerichtsbarkeit

Veröffentlicht am 13.04.2026

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Kolding:

Lissi Andersen Roost
Advokat, ph.d.

zur Autorin
 

Anfang 2026 wurden zwei grundsätzliche Entscheidungen aus der fachlich spezialisierten Schiedsgerichtsbarkeit in Dänemark zur Frage des Anspruchs von Teilzeitbeschäftigten auf Überstundenzuschläge erlassen.

Die Entscheidungen betreffen die Auslegung der EU‑Teilzeitrichtlinie im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.

Gegenstand der Entscheidungen war die Frage, ob tarifvertragliche Bestimmungen, wonach Teilzeitbeschäftigte erst bei Überschreitung der Vollzeitnorm Anspruch auf Überstundenzuschläge haben, mit dem Diskriminierungsverbot der Teilzeitrichtlinie vereinbar sind.

Was ist die „Vollzeitnorm“?
Die Vollzeitnorm beschreibt die regelmäßige Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten in einem bestimmten Arbeitsverhältnis.

Die Frage war also, ob tarifvertraglich bestimmt werden durfte, dass Teilzeitbeschäftigte nicht bereits bei Überschreiten der Teilzeit-Arbeitszeit einen Überstundenzuschlag erhalten, sondern erst bei Überschreiten der Vollzeit-Arbeitszeit.

Der Europäische Gerichtshof stellte in der Rechtssache C‑666/20 (Lufthansa) sowie in den mit ihr verbundenen Rechtssachen C‑184/22 und C‑185/22 (Dialyse) klar, dass Teilzeitbeschäftigte hinsichtlich der Vergütung von Überstunden nicht ungünstiger gestellt werden dürfen als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte. Diese Klarstellung führte zur Unsicherheit in Bezug auf die langjährige dänische Tarifpraxis, wonach Teilzeitbeschäftigte Überstundenzuschläge nur für Arbeitsstunden oberhalb der Vollzeitnorm erhalten.

Dänische Tarifverträge waren bislang so ausgestaltet, dass Mehrarbeit zwischen Teilzeit- und Vollzeitnorm lediglich mit dem normalen Stundenlohn vergütet wurde, sodass Überstundenzuschläge erst bei Überschreitung der Vollzeitnorm anfielen. In der fachlichen Schiedsgerichtsbarkeit wurde diese Praxis als mit der Teilzeitrichtlinie unvereinbar bewertet, unter anderem weil die zugrunde liegenden Erwägungen keine objektive Rechtfertigung für die unterschiedliche Behandlung darstellten.

Das Schiedsgericht befand zudem, dass die Entscheidungen rückwirkend ab dem Inkrafttreten der Teilzeitrichtlinie gelten sollten, was eine Vielzahl von Fällen wegen nicht gezahlter Überstundenzuschläge nach sich zieht. Diese Ansprüche auf Überstundenzuschläge verjähren nach fünf Jahren, jedoch wird die Verjährungsfrist gehemmt, solange die Beschäftigten keine Kenntnis von ihren Ansprüchen haben bzw. hatten.

Sie haben Fragen zum Anspruch von Teilzeitbeschäftigten auf Überstundenzuschläge in Dänemark?

Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost steht Ihnen gerne zur Verfügung: andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37