Aktuelles zum thailändischen Wirtschaftsrecht
Unternehmen mit ausländischer Beteiligung in Thailand: Strengere Überprüfung der thailändischen Anteilseigner
Veröffentlicht am 09.02.2026
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Bangkok:
Dr. Andreas RespondekRechtsanwalt
zum Autor
Am 1. Dezember 2025 erließ das thailändische Ministerium für Wirtschaftsentwicklung (Department of Business Development, DBD) die Verordnung Nr. 2/2025 („Verordnung“), mit der verschärfte Nachweis- und Überprüfungsanforderungen für die Registrierung von Personengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Thailand, an denen ausländische Anteilseigner oder ausländische Zeichnungsberechtigte beteiligt sind, eingeführt wurden.
Die Verordnung hebt das seit 2012 geltende Regelwerk auf und ersetzt es. Damit wird der verstärkte regulatorische Fokus auf die Verhinderung von Nominee-Vereinbarungen und die Stärkung der Transparenz und Integrität des thailändischen Unternehmensregistrierungssystems deutlich. Die Verordnung ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten.
Wichtige Änderungen durch die neue Verordnung
1. Erweiterung des Anwendungsbereichs über ausländische Beteiligungsgrenzen hinaus
Die neue Verordnung erweitert ihren Anwendungsbereich über Situationen mit ausländischen Minderheitsbeteiligungen hinaus.
Sie gilt nun auch für Unternehmen, die keine ausländischen Anteilseigner haben, jedoch
- entweder einen ausländischen Geschäftsführer ernennen oder
- einen Ausländer zur Mitunterzeichnung im Namen des Unternehmens ermächtigen.
2. Verpflichtender Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit der thailändischen Aktionäre
Gemäß Absatz 2 der Verordnung müssen Antragsteller nun einen schriftlichen Nachweis über die Rechtmäßigkeit und Herkunft der Einlagen jedes thailändischen Aktionärs vorlegen, wenn ausländische Aktionäre zusammen weniger als 50 % des Stammkapitals halten und (unabhängig von der Gesamtbeteiligungsstruktur) ein ausländischer Direktor befugt ist, im Namen des Unternehmens zu unterzeichnen.
3. Neue Anforderungen an Bankunterlagen in Thailand
Für jeden thailändischen Anteilseigner oder Partner verlangt die Registrierstelle nun die Vorlage von Kontoauszügen über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten für das Konto, das für die Zahlung des Aktienkapitals oder der Kapitaleinlagen verwendet wurde.
Aus diesen Kontoauszügen müssen die Abhebungen oder Überweisungen, die genau dem eingezahlten Kapitalbetrag entsprechen, sowie die entsprechenden Zahlungstermine klar hervorgehen.
4. Regulatorische Begründung und politische Ausrichtung
Die neue Verordnung spiegelt Thailands anhaltenden regulatorischen Fokus auf die Stärkung der Integrität seiner Corporate-Governance- und Registrierungsrahmenbedingungen wider. Insbesondere zeigt die Verordnung eine klare politische Ausrichtung in folgende Richtungen:
- Verbesserung der Transparenz in Bezug auf Unternehmensbeteiligungen und Kontrollstrukturen,
- Eindämmung der Nutzung von Nominee-Vereinbarungen, insbesondere in Wirtschaftsbereichen, in denen Beschränkungen für ausländische Beteiligungen existieren,
- Anpassung der nationalen Regulierungspraktiken an globale Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche (Anti-Money Laundering AML) und Terrorismusfinanzierung (Countering Terrorism Financing CFT) sowie an die Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF),
- Stärkung der Mechanismen zur Überprüfung und Überwachung ausländischer Investitionen und
- Förderung einer höheren Genauigkeit, Rückverfolgbarkeit und Rechenschaftspflicht bei der Einreichung von Unternehmensregistrierungen.
5. Praktische Auswirkungen auf ausländische Investoren und thailändische Aktionäre
In Anbetracht der neuen Verordnung sollten Unternehmen mit strengeren regulatorischen Maßnahmen rechnen Dazu zählen insbesondere Folgende:
- Verstärkte Kontrollen im Zusammenhang mit Unternehmensgründungen, Aktienübertragungen und anderen Unternehmensregistrierungen,
- mögliche Verzögerungen, wenn Aktionäre keine Bankauszüge oder Finanzunterlagen vorlegen können, die eindeutig den Kapitaleinlagen entsprechen,
- erhöhte Anforderungen an die Dokumentation und Compliance, insbesondere für Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen sowie bei Unternehmensumstrukturierungen,
- größere regulatorische Maßnahmendichte bei der Ernennung ausländischer Direktoren oder bei der Erteilung von Zeichnungsbefugnissen an ausländische Staatsangehörige,
- stärkerer Fokus auf eine angemessene Kapitalstrukturierung, nachvollziehbare Finanzierungsquellen und transparente Geldflüsse.
Dieser Artikel soll einen allgemeinen Überblick geben und stellt keine Rechtsberatung dar. Wenn Sie Fragen haben oder maßgeschneiderte Rechtsberatung benötigen, wenden Sie sich bitte an das Respondek & Fan Team.
Sie haben weitere Fragen zu Unternehmen mit ausländischer Beteiligung in Thailand und der strengeren Überprüfung der thailändischen Anteilseigner?
Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Bangkok, Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, berät Sie gerne: respondek@cbbl-lawyers.de, Tel. +66 2 635 5498
