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CBBL Rechtsanwalt Michael A. Müller, Kanzlei Mueller Foreign Law Office, Tokyo
Michael A. Müller
Rechtsanwalt
Mueller Foreign Law Office
Tokyo

Aktuelles zum japanischen Wirtschaftsrecht

Unterzeichnetes Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Japan

01.02.2019

Am 01. Februar 2019 ist das am 17. Juli 2018 unterzeichnete Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Japan, kurz: EPA bzw. JEFTA, in Kraft getreten.

Auf Seiten der EU handelt es sich hierbei um das bisher umfangreichste bilaterale Abkommen. Die zentralen Punkte dieses Abkommens sind insbesondere die Absenkung von tarifären Handelshemmnissen in Form von Zöllen, der Investitions- und Klimaschutz.

Die größte Auswirkung für die deutsche Industrie wird das Abkommen im Rahmen der Automobil- Lebensmittel- und Pharmaindustrie sowie der Medizintechnik entfalten.

Zölle in Höhe von 40 % auf Rindfleisch und Käseprodukte oder 15 % auf Wein sind nur einzelne Beispiele für die bisher bestehenden Handelshemmnisse zwischen der EU in Japan.

Wichtig für die Lebensmittelindustrie ist zulassungsrechtlich weiterhin, dass Japan im Rahmen des Abkommens auch eine Vielzahl an Lebensmittelzusatzstoffen anerkennt. Für Wein ist die Harmonisierung von Behandlungsverfahren in den Anlagen des FTA explizit aufgenommen worden. Diese Harmonisierungen führen dazu, dass die Einfuhr und Etablierung von Lebensmitteln auf dem japanischen Markt durch europäische Unternehmen einfacher wird.

Nicht nur der Abbau von tarifären Handelshemmnissen ist positiv zu bewerten. Auch der Abbau nicht tarifärer Handelshemmnisse, wie z.B. aufwändiger Zulassungsverfahren, ermöglichen europäischen Unternehmen einen einfacheren und somit kostengünstigeren Zugang zum japanischen Markt.

Besonders hervorzuheben ist auch, dass sich der japanische Markt in Zukunft für europäische Dienstleister attraktiver darstellen wird, indem durch das Abkommen z.B. die Einreise von Unternehmenspersonal vereinfacht wird oder neue Vorschriften für Dienstleistungen aus dem Telekommunikations- oder Finanzbereich eingeführt werden.

Für die europäische Automobilindustrie wird eine Harmonisierung von Rechtsvorschriften durch die Anerkennung von europäischen Standards (z.B. UNECE-Normen) zu einem erleichterten Marktzugang führen. Die Pharmaindustrie kann eine Erleichterung im Rahmen der Zertifizierung von pharmazeutischen Produkten erwarten.

Neben diesen zentralen Punkten des Freihandelsabkommens, bestimmt das EPA auch auch eine Harmonisierung im Rahmen des Arbeitnehmer- und Umweltschutzes. Durch die Einführung gegenseitig einzuhaltender rechtlicher Vorschriften sollen u.a. die Wahrung der Rechtsvorschriften der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) oder die Erreichung der Ziele aus dem Übereinkommen von Paris zum Klimaschutz sichergestellt werden.

Zu beachten ist, dass nicht alle Harmonisierungsschritte sofort wirksam werden. Für einige Bereiche sind Anpassungsphasen von beispielsweise ein oder zwei Jahren gerechnet ab Inkrafttreten vorgesehen und auch gegenseitig die Erfüllung bestimmter Vorbedingungen vorgegeben.