Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in Hong Kong
Update zum Einlagensicherungssystem der Banken in Hong Kong
05.11.2024
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Hong Kong, Herrn Rechtsanwalt Stefan Schmierer, schmierer@cbbl-lawyers.de, Tel. +852 2388 3899, www.rs-lawyers.com.hk
Der Gesetzentwurf zur Abänderung des Hong Konger Deposit Protection Scheme 2024 soll dazu beitragen, die Einlagensicherung zu verbessern und die Attraktivität des Hong Konger Bankenstandorts zu fördern.
Um Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten, sind Einlagen bei Hong Konger Banken – ähnlich wie Einlagen bei Banken in Deutschland - seit fast zwei Jahrzehnten durch das Deposit Protection Scheme („DPS“) geschützt. Nach einer kürzlich durchgeführten Überprüfung des Systems war unter anderem beschlossen worden, den Schutzrahmen für Einlagen um 300.000 HK$ (cs.33.000 EUR) zu erhöhen. Diese und andere Verbesserungen werden seit dem 1. Oktober 2024 umgesetzt, um das Vertrauen in das Bankwesen in Hong Kong aufrechtzuerhalten.
Im Folgenden bieten wir Ihnen Hintergrundinformationen und zusätzliche Hinweise zu dieser willkommenen Änderung des Hong Konger DPS-Systems:
Die Einlagensicherung gilt als elementare Grundlage für die Stabilität eines Bankensystems. Seit 2006 besteht in Hong Kong gemäß der Deposit Protection Scheme Ordinance (Cap. 581) („DPSO“) das DPS-System. Hauptziel ist die Absicherung der Einleger gegen mögliche Zahlungsausfälle von Banken in Hong Kong.
Der Betrieb des DPS wird vom Hong Kong Deposit Protection Board („HKDPB“) überwacht, einem unabhängigen gesetzlichen Gremium, das im Rahmen des DPSO gegründet wurde.
Zu den wichtigsten Merkmalen des Hong Konger DPS gehören:
- alle lizenzierten Banken sind DPS-Mitglieder, sofern sie nicht vom HKDPB ausgenommen sind;
- die meisten Arten von Einlagen, ob in Hong Kong-Dollar oder in Fremdwährungen, sind durch das DPS gleichermaßen geschützt;
- die derzeitige Schutzgrenze beträgt 500.000 HK$ (ca. 55.000 EUR) pro Einleger und Bank;
- das DPS wird durch den im Rahmen des DPSO eingerichteten Einlagensicherungsfonds („DPS-Fonds“) unterstützt, zu dem die DPS-Mitglieder durch Abgaben beitragen.
Das HKDPB überprüft das DPS regelmäßig, um seine Wirksamkeit aufrechtzuerhalten und sicherzustellen, dass es im Hinblick auf internationale Praktiken auf dem neuesten Stand bleibt. Bei der jüngsten Überprüfung wurde Verbesserungsbedarf festgestellt, was den Weg für die vorliegende Änderung ebnete.
Durch die Änderungen soll die Einlagensicherung gestärkt und der Status von Hong Kong als wettbewerbsfähiges Finanzzentrum gefestigt werden.
Dem Hong Konger Legislativrat („LegCo“) wurde der Entwurf zur Änderung des Einlagensicherungsgesetzes 2024 - gemäß den Empfehlungen des HKDPB - erstmals am 8. Mai 2024 vorgelegt und von diesem am 3. Juli 2024 verabschiedet. Die Änderungen zielen darauf ab, die oben genannte Funktion des DPS als finanzielles „Sicherheitsnetz“ zu verbessern und den Schutz der Kunden von Einlagengeschäften am Bankenstandort Hong Kong zu stärken.
Einige der wichtigsten Änderungen sind:
- Erhöhung der Schutzgrenze im Rahmen des DPS von 500.000 HK$ auf 800.000 HK$ (ca. 88.000 EUR);
- Bereitstellung zusätzlicher Rückgriffsmöglichkeiten für Einleger im Falle einer Bankenfusion oder -übernahme;
- Verbesserung des Abgabensystems, sodass der DPS-Fonds innerhalb eines bestimmten Zeitraums das Zielniveau erreichen kann, um die vorgesehene Erhöhung der Schutzgrenze leichter umsetzen zu können; und
- die obligatorische Anzeige des DPS-Mitgliedszeichens auf den elektronischen Bankplattformen der DPS-Mitglieder; und
- die negativen Offenlegungspflichten bzgl. von nicht geschützten Einlagentransaktionen von Privatkunden zu optimieren, d.h. Privatkunden besser zu informieren, falls die von ihnen getätigten Transaktionen nicht durch das DPS abgedeckt sind.
Die Abänderungsverordnung wurde am 12. Juli 2024 im Amtsblatt veröffentlicht und wird in zwei Phasen umgesetzt. Die erste Phase tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft und umfasst Maßnahmen, die weniger Vorarbeit erfordern, wie die Erhöhung des Schutzlimits für Einlagen auf 800.000 HK$, den verfeinerten Abgabenmechanismus und die Anforderungen an die obligatorische Anzeige des DPS-Mitgliedszeichens. Die anderen Änderungen werden in der zweiten Phase umgesetzt, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt.
Die Änderungen werden offenbar allgemein gut aufgenommen und begrüßt. Es besteht die Hoffnung, dass die mit der Änderung einhergehende Verbesserung des Schutzes und damit des Vertrauens der Einleger die Stabilität unseres Bankensystems steigert und Hong Kongs Stellung als internationales Finanzzentrum festigt.
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Hong Kong, Herr Rechtsanwalt Stefan Schmierer, berät Sie gerne: schmierer@cbbl-lawyers.de, Tel. +852 2388 3899