Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in Dänemark
Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur dänischen Gesetzgebung betreffend Parallelgesellschaften in der Bevölkerung
Veröffentlicht am 02.02.2026
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Kolding:
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 18. Dezember 2025 in der Rechtssache C 417/23 (Slagelse Almennyttige Boligselskab, Abteilung Schackenborgvænge) Stellung genommen zur Frage der Vereinbarkeit der dänischen Gesetzgebung zu Parallelgesellschaften mit dem EU Recht.
Gemäß dem dänischen Gesetz über den sozialen Wohnungsbau gilt, dass Gebiete, die mindestens fünf Jahre lang als „schwere Ghettogebiete“ eingestuft wurden, den Anteil der sozialen Familienwohnungen auf einen Maximalanteil von 40 % reduzieren müssen.
Eines der Hauptkriterien für das Vorliegen eines schweren Ghettogebiets ist, ob die Bewohner des betroffenen Wohngebiets Einwanderer oder Nachkommen von Einwanderern aus nicht-westlichen Ländern sind. Das Gesetz richtet sich somit gegen Parallelgesellschaften und soll dazu beitragen, Wohngebiete mit einem hohen Anteil an Einwanderern umzustrukturieren.
Mit seinem Urteil hat der Europäische Gerichtshof jedoch klargestellt, dass die dänische Gesetzgebung zu Parallelgesellschaften eine unmittelbare Diskriminierung im Widerspruch zur europäischen Gleichbehandlungsrichtlinie darstellen kann, sofern die Gesetzgebung bewirkt, dass Bewohner der betroffenen Wohngebiete gegenüber Bewohnern anderer Gebiete, in denen der Anteil nicht-westlicher Einwanderer nicht über 50 % liegt, benachteiligt werden.
Der Gerichtshof konnte keine materielle Entscheidung in der Hauptsache treffen, da er lediglich darüber zu befinden hatte, wie das EU Recht auszulegen ist. Die abschließende Beurteilung des konkreten materiellen Rechtsstreits obliegt daher nun den nationalen dänischen Gerichten. Konkret bedeutet dies, dass die Angelegenheit vom Europäischen Gerichtshof an das Østre Landsret (Östliches Berufungsgericht in Dänemark) zurückverwiesen wird. Die Entscheidung des dänischen Berufungsgerichts kann dann noch vor dem Højesteret (Oberster Gerichtshof in Dänemark) angefochten werden.
Sie haben Fragen zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die dänische Parallelgesellschaft-Gesetzgebung oder allgemein zum dänischen Prozessrecht?
Sprechen Sie uns an!
Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost steht Ihnen gerne zur Verfügung: andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37

