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Stefan Meyer
Rechtsanwalt und Abogado
Monereo Meyer Abogados, Madrid, Barcelona, Mallorca, Teneriffa

Aktuelles zum spanischen Wirtschaftsrecht

Urteil des spanischen obersten Gerichtshof über Ausgleichs- oder Schadensersatzansprüche bei Insolvenz des Handelsvertreters

28.05.2021

Die Rechtslage über den Anspruch auf Kundenstammausgleich und Schadensersatz ist bei "normalen" Kündigung von Handelsvertreterverträgen relativ klar:

Kündigt der Hersteller den Handelsvertretervertrag, kann der Handelsvertreter grundsätzlich Ausgleichs- oder Schadensersatzansprüche geltend machen, sofern dieser kein vertragswidriges Verhalten an den Tag gelegt hat. Kündigt hingegen der Handelsvertreter die Vertragsbeziehung, stehen ihm kein Ausgleichs- oder Schadensersatzanspruch zu, außer es liegt Vertragsverletzung des Herstellers vor.

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Madrid, Herrn Michael Fries, Rechtsanwalt und Abogado, fries@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86, www.mmmm.es

Nicht vollständig geklärt ist die Rechtslage allerdings bei Kündigung des Handelsvertretervertrages aufgrund von Insolvenz. Während bei Insolvenz des Herstellers, der Handelsvertreter mit Kündigung des Vertrages nicht automatisch seinen Ausgleichs- und Schadensersatzanspruch verliert, war bisher ungeklärt wie im gegenteiligen Fall vorzugehen ist.

Nun hat der spanische oberste Gerichtshof in Zivilsachen in einem konkreten Fall (Urteil des Tribunal Supremo vom 16. Dezember 2020) dazu entschiedenen: Wenn im Zuge der Insolvenz des Handelsvertreters eine Vertragskündigung durch den Insolvenzverwalter im „Konkursinteresses“ erfolgt, bestehen keine Ausgleichs- und Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller, obwohl die Vertragsbeendigung nicht auf einem vertragswidrigen Verhalten des Handelsvertreters beruht.

Damit gilt insoweit der Grundsatz, dass die Kündigung eines Vertragsverhältnisses „im Konkursinteresse“ durch den Insolvenzverwalter immer nur den Vertragspartner zur Geltendmachung von hieraus resultierenden Ausgleichs- oder Schadensersatzansprüchen berechtigt, aber niemals den kündigenden Insolvenzschuldner selbst.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Spanien: Geltendmachung des Kundenstammausgleichsanspruches in der Insolvenz des Handelsvertreters | LEX | Das deutsch-spanische Rechtsportal (ahk.es)

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