Aktuelles zur Steuerberatung in Spanien
Urteil des spanischen Obersten Gerichtshofs:
Begrenzung der Vermögensteuer in Spanien nun auch für Nichtansässige
Veröffentlicht am 10.12.2025
Von unserem deutschsprachigen CBBL Steuerberater in Madrid und La Orotava (Teneriffa), Herrn Gustavo Yanes, yanes@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86, www.mmmm.es
Der spanische Oberste Gerichtshof hat kürzlich zwei wegweisende Urteile (STS 4849/2025 vom 29. Oktober und STS 4846/2025 vom 3. November) erlassen, die eine Steuererleichterung für nicht in Spanien ansässige Vermögensteuerpflichtige bringen.
Konkret geht es um den Mechanismus des Artikels 31.1 LIP, der die Gesamtsteuerlast aus Einkommen- und Vermögensteuer auf einen Betrag von 60 % der Einkommensteuerbemessungsgrundlage begrenzt.
Diese Begrenzung war bisher nur auf Personen anwendbar, die in Spanien ansässig waren, obwohl auch in Spanien nicht ansässige Personen der spanischen Vermögensteuer unterliegen. Diese Praxis wurde nun vom spanischen Obersten Gerichtshof als diskriminierend eingestuft.
In der Folge dieser Entscheidung des Gerichts könnten nunmehr auch nichtansässige Vermögensteuerpflichtige diese Begrenzung zu ihren Gunsten in Anspruch nehmen.
Eine genauere Erklärung des Mechanismus sowie Empfehlungen für nichtansässige Vermögensteuerpflichtige in Spanien finden Sie hier: Vermögensteuervergünstigungen für Nichtansässige in Spanien
Sie haben weitere Fragen zur Begrenzung der Vermögenssteuer in Spanien, die nun auch für Nichtansässige gilt?
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Unser deutschsprachiger CBBL Steuerberater in Madrid und La Orotava (Teneriffa), Herr Gustavo Yanes, berät Sie gerne: yanes@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86

