Aktuelles zum mexikanischen Wirtschaftsrecht
Verbot von Einwegplastikprodukten in Mexiko
04.07.2020
Am 25. Juli 2019 wurde im Gesetzesblatt von Mexiko-Stadt ein Erlass veröffentlicht, der verschiedene Reglungen des Abfallgesetzes reformiert. Ziel ist es die durch die Verwendung von Plastik verursachten Schäden zu reduzieren.
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Partneranwalt Herrn André Röhrle, aroehrle@cllee.com, Tel. +52 - 55 - 564 540 96, www.muclaw.mx
Am 25. Juli 2019 wurde im Gesetzesblatt von Mexiko-Stadt ein Erlass veröffentlicht, der verschiedene Reglungen des Abfallgesetzes reformiert. Ziel ist es die durch die Verwendung von Plastik verursachten Schäden zu reduzieren. Das Umweltministerium von Mexiko-Stadt soll Richtlinien und Standards festsetzen, die die Reduzierung der mit der Herstellung, Verteilung und Verwendung von Plastik assoziierten ökologischen Auswirkungen garantieren und das Recyceln und die Wiederverwendung fördern. Der Erlass enthält des Weiteren u.a. die folgenden Verbote der Vermarktung, Verteilung und Lieferung von Einwegplastikprodukten:
- Das Verbot der Vermarktung, Verteilung und Aushändigung von Plastiktüten. Ausgenommen sind kompostierbare Plastiktüten (in Kraft seit 1. Januar 2020).
- Das Verbot der Vermarktung, Verteilung und Aushändigung von Plastikprodukten, die ganz oder teilweise aus Plastik hergestellt werden und für die Entsorgung nach einmaliger Verwendung konzipiert sind. So z.B. Strohalme, Becher und Deckel, Teller und Besteck. Ausgenommen sind kompostierbare Plastikprodukte (tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft).
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