Aktuelles zum rumänischen Wirtschaftsrecht
Verbraucherschutz in Rumänien erhöht
31.05.2022
Am 28.05.2022 tritt eine neue rumänische Dringlichkeitsverordnung in Kraft, die die sog. EU- „Omnibusrichtlinie“ umsetzt und damit den Verbraucherschutz erhöht. Unter anderem führt sie für Rumänien empfindliche Geldbußen ein.
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Bukarest, Herrn Rechtsanwalt Christian Weident, weident@cbbl-lawyers.de, Tel. +40 - 2 - 130 103 53, www.stalfort.ro
So werden Unternehmer, die missbräuchliche Klauseln in Verträge aufnehmen, mit Gedbußen sanktioniert, deren Gegenwert zwischen ca. 4.000,- und 20.000,- EUR liegt. Gravierende Verstöße berechtigen die Behörden zu viel drastischeren Geldbußen von bis zu 4 % des Jahresumsatzes.
Wichtig ist, dass neue Fälle unfairer Geschäftspraktiken eingeführt wurden. Erfasst werden nunmehr (zusammengefasst) u.a. folgende Praktiken gegenüber Verbrauchern:
- Die Unterlassung der Offenlegung bezahlter Werbung oder spezieller Zahlungen zur Verbesserung des Rankings von Produkten bei der Anzeige von Ergebnissen einer Online-Suche;
- Die Behauptung, dass Produktbewertungen von Verbrauchern stammen, die die Produkte tatsächlich verwendet oder erworben haben, ohne Maßnahmen zu treffen, um dies in angemessener und verhältnismäßiger Weise zu prüfen;
- Die Verwendung falscher Bewertungen oder Empfehlungen oder die Beauftragung dazu.
Auch hier wuden die Geldbußen erhöht; ihr Gegenwert liegt zwischen ca. 2.000,- und 20.000,- EUR bzw. im Fall schwerwiegender/wiederholter Verstöße bei bis zu 4 % des Jahresumsatzes.
Speziell für Online-Marktplätze gibt es neue Informationspflichten hinsichtlich des Rankings von Produkten/Waren. U.a. muss der Marktplatzbetreiber ermitteln, ob der Verkäufer nach eigenen Angaben Unternehmer ist oder nicht, und hierüber alle Marktplatznutzer informieren.
Weitere Informationen finden Sie unter
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