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CBBL Rechtsanwalt, Managing Partner Christian Weident, Kanzlei STALFORT Legal. Tax. Audit., Bukarest, Bistrita, Sibiu
Christian Weident
Rechtsanwalt, Managing Partner
STALFORT Legal. Tax. Audit.
Bukarest, Bistrita, Sibiu

Aktuelles zum rumänischen Wirtschaftsrecht

Vertragsanpassung in Rumänien wegen der COVID-19-Pandemie?

08.05.2020

Die aktuelle weltweite Pandemie hat in Rumänien zur Erklärung des Ausnahmezustandes (rum. situatie de urgenta) und anschließend einer Ausgangssperre (rum. carantina) geführt, was die Erfüllung gewerblicher Verträge besonders erschwert – in den meisten Fällen jedoch nicht unmöglich gemacht hat. Ist die Vertragserfüllung nicht objektiv unmöglich, darf sich ein Schuldner nach rumänischem Recht aber nicht auf Höhere Gewalt berufen.

von Frau Andrada Harangus, Avocat, aharangus@stalfort.ro, Tel. +40 - 2 - 130 103 53

In diesem Kontext stellt sich die Frage nach den Möglichkeiten, die dem Schuldnern zwecks Neugewichtung etwaiger gravierend beeinträchtigter Vertragsverhältnisse zur Verfügung stehen.

Verträge sind auch nach rumänischem Recht grundsätzlich bindend und einzuhalten, selbst wenn deren Erfüllung nach Vertragsschluss für eine Partei schwieriger wird. Haben sich aber die Umstände, die die Parteien bei Vertragsschluss in Betracht gezogen haben, im Nachhinein so gravierend geändert, dass die Erfüllung des Vertrages für eine Partei besonders belastend und offensichtlich unfair wird, darf diese die Anpassung des Vertrages wegen der Störung der Geschäftsgrundlage (rum. impreviziune) geltend machen. Die andere Partei ist zu diesem Zweck zu Verhandlungen einzuladen. Einigen sich die Parteien nicht über eine gerechte Anpassung oder sogar Beendigung des Vertrages, kann die betroffene Partei den Rechtsweg beschreiten.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Störung der Geschäftsgrundlage eine Ausnahmesituation ist und der Schuldner diese nur dann erfolgreich geltend machen kann, wenn er die Erfüllung der diesbezüglichen eingeschränkten Bedingungen erfolgreich nachweist.

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https://stalfort.ro/wp-content/uploads/2020/03/20200326_ADZ_MM_h%C3%B6here_Gewalt_St%C3%B6rung_Gesch%C3%A4ftsgrundlage_COVID19-final-site.pdf

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Unsere deutschsprachige CBBL-Partneranwältin Frau Andrada Harangus und ihr Team in Bukarest beraten Sie gerne: aharangus@stalfort.ro, Tel. +40 - 2 - 130 103 53