Aktuelles zum spanischen Wirtschaftsrecht
Vertragsverletzungen in Spanien bei internationalen Kaufverträgen
22.11.2023
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Madrid, Frau Sonia Gumpert, Abogada, gumpert@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86, www.mmmm.es
Der spanische Oberste Gerichtshof und Provinzgerichte behandeln eine Vielzahl von Vertragsverletzungsfällen, hauptsächlich durch Nichteinhaltung von Lieferfristen oder mangelhafte Warenqualität.
Das internationale Kaufrecht, insbesondere das CISG, legt spezifische Anforderungen an einen Käufer für eine wirksame Vertragskündigung fest.
Der Käufer muss Mängel innerhalb einer angemessenen Frist rügen, wobei das CISG eine Höchstfrist von zwei Jahren setzt. Das Versäumnis der rechtzeitigen Rüge führt zum Verlust des Kündigungsanspruchs. Vertragsregelungen können die Fristen beeinflussen, weshalb eine klare Vereinbarung im Vertrag empfohlen wird. Zudem bleibt der Kündigungsanspruch erhalten, wenn der Verkäufer die Mängel kannte oder hätte kennen müssen.
Die Vielfalt der Probleme führt zu ständigen Konflikten.
Für nähere Informationen lesen Sie den ausführlichen Artikel Alle Jahre wieder: mangelhafte Waren bei internationalen Kaufverträgen (mmmm.es).
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Stefan Meyer, Rechtsanwalt und Abogado, und sein Team in Madrid, Barcelona, Palma de Mallorca und Teneriffa stehen Ihnen gerne zur Verfügung: s.meyer@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86