Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Thailand
CBBL Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, Kanzlei Respondek & Fan, Bangkok
Dr. Andreas Respondek
Rechtsanwalt
Respondek & Fan
Bangkok

Aktuelles zum thailändischen Wirtschaftsrecht

Verwaltungsstrafen bei Verstößen gegen das thailändische Datenschutzgesetz (PDPA)

12.08.2025

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Bangkok, Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, respondek@cbbl-lawyers.de, Tel. +66 2 635 5498, www.rflegal.com sowie Ms. Sutthida Norasarn, Ms. Piriya Kimsawat

1. Rechtsrahmen für den Datenschutz in Thailand

Seit dem offiziellen Inkrafttreten des thailändischen Datenschutzgesetzes B.E. 2562 (Personal Data Protection Act, PDPA) im Jahr 2022 unterliegen Unternehmen, die in Thailand tätig sind, einem umfassenden Datenschutzrahmen mit erheblichen Compliance-Verpflichtungen und potenziellen Strafen bei Nichteinhaltung. Der thailändische PDPA, der teilweise der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU nachempfunden ist, zielt darauf ab, personenbezogene Daten zu schützen und die Rechte des Einzelnen auf Privatsphäre zu stärken, um der wachsenden Bedeutung digitaler Informationen im Geschäftsbetrieb Rechnung zu tragen. Seine Durchsetzung markiert einen bedeutenden Wandel in der thailändischen Regulierungslandschaft und zwingt sowohl lokale als auch internationale Organisationen dazu, die Art und Weise, wie sie personenbezogene Daten in allen Sektoren erheben, verwenden, speichern und weitergeben, neu zu bewerten.

2. Ausschuss für den Schutz personenbezogener Daten in Thailand und Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen das Datenschutzgesetz

Der thailändische PDPA ermächtigt den Ausschuss für den Schutz personenbezogener Daten (Personal Data Protection Committee, PDPC) zur Überwachung der Umsetzung und zur Sicherstellung, dass Datenverantwortliche und Datenverarbeiter ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen. Bei Verstößen kann das PDPC einen Expertenausschuss einsetzen, der Ermittlungen durchführt und über die Verhängung von Verwaltungsstrafen entscheidet.

Organisationen, die gegen das das thailändische Datenschutzgesetz verstoßen, können mit verschiedenen Verwaltungsstrafen/Bußgeldern belegt werden, darunter:

  • Verwarnungen oder Verweise: Werden bei geringfügigen oder erstmaligen Verstößen ausgesprochen.
  • Anordnungen zur Behebung von Verstößen: Die betreffenden Parteien können aufgefordert werden, Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, um ihre Praktiken in Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften zu bringen.
  • Geldstrafen: Je nach Schwere des Verstoßes können Geldstrafen verhängt werden, wobei das Gesetz erhebliche finanzielle Sanktionen vorsieht.

Die Strafen sollen die Schwere des Verstoßes widerspiegeln. Faktoren wie die Art und die Auswirkungen des Verstoßes, der den betroffenen Personen entstandene Schaden und die Zusammenarbeit des Verstoßenden bei der Untersuchung beeinflussen die Schwere der Sanktion.

3. Welche Kernanforderungen des Datenschutzgesetzes müssen Unternehmen in Thailand beachten?

Um Verwaltungsstrafen zu vermeiden, müssen Unternehmen die strikte Einhaltung der Kernanforderungen des PDPA sicherstellen, darunter:

  • Einholung einer gültigen Einwilligung für die Erhebung, Verwendung oder Weitergabe personenbezogener Daten.
  • Bereitstellung klarer und transparenter Datenschutzhinweise.
  • Implementierung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten.
  • Achtung der Rechte der betroffenen Personen, einschließlich des Rechts auf Zugang, Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten.
  • Ernennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB), sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

Demensprechend hat der thailändische Ausschuss für den Schutz personenbezogener Daten (PDPC) am 21.08.2024 seine erste Verwaltungsstrafe seit der vollständigen Umsetzung des Datenschutzgesetzes i.H.v. THB 7 Millionen verkündet. Die Strafe wurde gegen eine große Online-Shopping-Plattform verhängt, deren Name nicht bekannt gegeben wurde.

4. Unternehmen sollten ihre Datenschutzpraktiken in Thailand an die aktuelle Rechtslage anpassen

Da die Verwaltungsstrafen nunmehr in vollem Umfang in Kraft getreten sind, ist es für alle Organisationen/Unternehmen, die in Thailand personenbezogene Daten verarbeiten, unerlässlich, ihre Datenschutzpraktiken proaktiv zu überprüfen. Sofortige Maßnahmen zur Gewährleistung der Einhaltung des PDPA tragen nicht nur zur Minderung rechtlicher Risiken bei, sondern stärken auch das Vertrauen von Kunden und Stakeholdern im digitalen Zeitalter.

Sie haben weitere Fragen zu Verwaltungsstrafen bei Verstößen gegen das thailändische Datenschutzgesetz (PDPA)?

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Bangkok, Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, berät Sie gerne: respondek@cbbl-lawyers.de, Tel. +66 2 635 5498