Aktuelles zum rumänischen Wirtschaftsrecht
Viele Ordnungswidrigkeiten nach Präventionsgesetz bußgeldfrei
03.12.2018
Nach dem rumänischen Präventionsgesetz von 2018 werden eine Vielzahl von Ordnungswidrigkeiten, die im Rahmen behördlicher Kontrollen festgestellt werden, nicht mehr mit Geldbußen geahndet.
Dies gilt für Übertretungen von Regeln aus 70 Rechtsakten aus den Bereichen Handelsregister, kollektives Arbeitsrecht, geistiges Eigentum, Insolvenz, Bildungswesen usw..
Das Gesetz soll zunächst Bewusstsein schaffen. Hierfür mussten zuständige Behörden Informationsmaterial zu Aspekten wie Ordnungswidrigkeitsrecht, Rechte und Pflichten des Täters, mögliche Sanktionen etc. schaffen. Für das Geschäftsumfeld musste sogar ein Online- Portal realisiert werden. Den Behörden kommt ferner eine Beratungsfunktion im Hinblick auf die korrekte Rechtsanwendung zu.
Wird bei einer Kontrolle eine der o.g. Ordnungswidrigkeiten festgestellt, muss die öffentliche Stelle nun statt einer Geldbuße ggf. eine Ermahnung erteilen bzw. einen Plan zur Abhilfe aufstellen. Anderenfalls ist das Ordnungswidrigkeitsprotokoll nichtig.
Es bleibt abzuwarten, welche Folgen diese Gesetzgebung hat.