Aktuelles zum chinesischen Wirtschaftsrecht
Maßnahmen zum Standardvertrag für grenzüberschreitende Übermittlung personenbezogener Daten – Voraussetzungen für die Datenübermittlung aus China
16.05.2023
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Shanghai, Herrn Rechtsanwalt Rainer Burkardt, burkardt@cbbl-lawyers.de, Tel. +86 - 21 - 632 100 88, www.bktlegal.com
Mehr als ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Gesetzes der Volksrepublik China zum Schutz personenbezogener Daten („GSPD“) hat die Cyberspace Administration of China („CAC“) am 24. Februar 2023, die endgültige Fassung der Maßnahmen zum Standardvertrag für die grenzüberschreitende Übermittlung personenbezogener Daten veröffentlicht.
Der Abschluss eines Standardvertrags mit einem Datenempfänger außerhalb der Volksrepublik China ist, neben der von der CAC organisierten Sicherheitsbewertung und der Zertifizierung zum Schutz personenbezogener Daten, eine von drei Optionen für Datenverarbeiter in China, um personenbezogene Daten an einen Datenempfänger außerhalb Chinas zu übermitteln.
Die Übermittlung personenbezogener Daten außerhalb Chinas ist ein wichtiges Compliance-Thema und betrifft alle ausländisch-investierten Unternehmen, die in der VR China tätig sind. Der Abschluss eines Standardvertrages ist für die meisten KMU in China wahrscheinlich die pragmatischste Option für die Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland.
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