Aktuelles zum thailändischen Wirtschaftsrecht
Vorschlag zur Reform der Berechnung der Altersrente in Thailand
Veröffentlicht am 10.08.2026
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Bangkok:
Dr. Andreas RespondekRechtsanwalt
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Das thailändische Kabinett hat den Entwurf einer Ministerialverordnung gebilligt, der eine überarbeitete Methode zur Berechnung der Altersrente und der Altersabfindungsleistungen im Rahmen des Sozialversicherungsfonds vorsieht. Der Entwurf ersetzt die derzeitige Berechnungsmethode durch ein Modell auf Basis des berufslebenslangen durchschnittlichen, wertangepassten Einkommens („CARE“), das die Lebenszeitverdienste und -beiträge des Einzelnen besser widerspiegeln soll.
Die vorgeschlagene Reform zielt darauf ab, die Fairness bei der Berechnung der Leistungen zu verbessern und gleichzeitig die langfristige finanzielle Tragfähigkeit des Sozialversicherungsfonds zu sichern. Zudem soll das thailändische Rentensystem stärker an international anerkannte Praktiken angeglichen werden.
Die wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen im Rahmen des Entwurfs einer Ministerialverordnung sind im Folgenden zusammengefasst.
1. CARE-basierte Methode zur Berechnung der Altersrente in Thailand
Nach den derzeit in Thailand geltenden Vorschriften werden die Altersrentenleistungen anhand des Durchschnittsgehalts des Versicherten in den 60 Monaten unmittelbar vor dem Renteneintritt berechnet. Der Verordnungsentwurf sieht vor, diese Methode durch das CARE-Modell zu ersetzen, bei dem die Rentenleistungen auf der Grundlage der Einkünfte einer Person über ihr gesamtes Erwerbsleben ermittelt würden.
Im Rahmen des CARE-Modells würden die bisherigen Einkünfte auf ihren Barwert umgerechnet, bevor die Rentenhöhe berechnet wird. Nach Angaben des Arbeitsministeriums soll dieser Ansatz die Beitragsgeschichte einer Person über ihr gesamtes Leben hinweg genauer widerspiegeln, mehr Fairness bei der Leistungsberechnung fördern und sicherstellen, dass die Rentenansprüche besser mit den während des gesamten Berufslebens des Versicherten geleisteten Beiträgen übereinstimmen.
2. Rentenansprüche für Beiträge über 180 Monate hinaus
Nach den derzeit in Thailand geltenden Vorschriften haben Versicherte, die länger als 180 Monate Beiträge gezahlt haben, Anspruch auf eine zusätzliche Rentenanrechnung von 1,5 % für jeden vollen 12-monatigen Beitragszeitraum, während verbleibende Monate nicht berücksichtigt werden. Der Verordnungsentwurf des thailändischen Kabinetts sieht vor, diesen Ansatz dahingehend zu ändern, dass die zusätzliche Anrechnung monatlich mit einem Satz von 0,125 % für jeden Beitragsmonat berechnet wird.
Diese vorgeschlagene Änderung soll sicherstellen, dass die Rentenleistungen die tatsächliche Dauer der Beitragszeit einer Person genauer widerspiegeln, einschließlich Beitragszeiträume, die kürzer als ein volles Jahr sind.
3. Übergangsmaßnahmen für Versicherte sowie Rentenempfänger in Thailand
Der Verordnungsentwurf sieht Übergangsmaßnahmen vor, um sowohl bestehende Rentenempfänger als auch Versicherte zu schützen, die innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten des CARE-Modells Anspruch auf Altersrente erwerben.
Für derzeitige Rentenempfänger:
- Führt das CARE-Modell zu einer höheren Rente, wird die erhöhte Leistung ab dem Monat nach Inkrafttreten der Verordnung ausgezahlt. Für Zeiträume vor Inkrafttreten der Verordnung erfolgen jedoch keine rückwirkenden Zahlungen.
- Ist die neu berechnete Rente niedriger als die bisherige Leistung, erhalten die Empfänger ihre derzeitige Rente ohne Kürzung weiter.
- Für Versicherte, die innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten des CARE-Modells Anspruch auf Altersrente erwerben, wird eine Übergangsausgleichszahlung gewährt, sofern die neue Berechnungsmethode zu einer geringeren Rentenhöhe führt. Die Ausgleichszahlung deckt im ersten Jahr die gesamte Differenz ab und wird in den folgenden Jahren schrittweise reduziert, bis sie im fünften Jahr 20 % der Differenz erreicht.
4. Erweiterte Anspruchsvoraussetzungen für Altersabfindungen in Thailand
Der Verordnungsentwurf erweitert die Anspruchsvoraussetzungen für Altersabfindungen in Thailand, indem die bisher erforderliche Mindestbeitragszeit abgeschafft wird. Dadurch werden Personen mit weniger als 12 Beitragsmonaten anspruchsberechtigt für eine Altersabfindung.
Nach dem vorgeschlagenen Rahmen wird die Abfindung auf der Grundlage der kombinierten Beiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie etwaiger anfallender Anlageerträge berechnet. Dies stellt eine erhebliche Verbesserung gegenüber den derzeitigen Regelungen dar, nach denen Personen mit einer Beitragsdauer von weniger als 12 Monaten lediglich Anspruch auf die Rückerstattung ihrer eigenen Beiträge und der entsprechenden Anlageerträge haben.
5. Stand und nächste Schritte zur Reform der Berechnung der Altersrente in Thailand
Der Entwurf der Ministerialverordnung wird dem Staatsrat zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Nach Abschluss der Prüfung wird das Arbeitsministerium die notwendigen Schritte zur Vorbereitung der Umsetzung einleiten, einschließlich der Einrichtung der erforderlichen Systeme zur Unterstützung der CARE-basierten Rentenberechnungsmethode. Der Prozess wird voraussichtlich etwa acht bis zehn Monate dauern. Nach Abschluss dieser Schritte wird die Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht und tritt nach einer Übergangsfrist von 180 Tagen in Kraft.
Arbeitgebern und Versicherten in Thailand gemäß § 33 (Arbeitnehmer im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht) und § 39 (ehemalige Arbeitnehmer, die ihre Sozialversicherung freiwillig fortsetzen) des Sozialversicherungsgesetzes wird empfohlen, weitere Informationen der Sozialversicherungsbehörde zum Zeitplan der Umsetzung zu verfolgen und die möglichen Auswirkungen des neuen Rahmens auf ihre zukünftige Rentenplanung zu berücksichtigen.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Wenn Sie Fragen haben oder maßgeschneiderte rechtliche Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an das Team von Respondek & Fan.
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