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CBBL Rechtsanwalt und Abogado Stefan Meyer, Kanzlei Monereo Meyer Abogados, Madrid, Barcelona, Mallorca, Teneriffa
Stefan Meyer
Rechtsanwalt und Abogado
Monereo Meyer Abogados, Madrid, Barcelona, Mallorca, Teneriffa

Aktuelles zum spanischen Wirtschaftsrecht

Wandel des spanischen Arbeitsrechts durch neu erlassenes königliches Gesetzesdekret zur Telearbeit

12.10.2020

Mit dem kürzlich verabschiedeten königlichen Gesetzesdekret 28/2020 vom 22. September erfährt das spanische Arbeitsrecht vor dem Hintergrund der aktuellen COVID-19-Pandemie im Hinblick auf das Recht auf Telearbeit eine nachhaltige Änderung.

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Madrid, Frau Monika Bertram, Rechtsanwältin, bertram@cbbl-lawyers.de, Tel. (+34) 91 319 96 86 4, www.mmmm.es

So enthalten die Bestimmungen des Gesetzesdekrets Legaldefinitionen zur alternierenden bzw. regelmäßigen Telearbeit und zur permanenten Teleheimarbeit.

Zudem normiert das Gesetzesdekret, dass es sich bei der Natur der Telearbeit um eine freiwillige handelt. Neben einer schriftlichen Vereinbarung vor der Aufnahme der Telearbeit besteht aber auch die Möglichkeit der „Umkehrbarkeit“, also die Rückkehr an den betrieblichen Arbeitsplatz. Ferner gilt, dass es Unternehmen im Rahmen ihres sich aus dem spanischen Arbeitnehmerstatut ergebenden Weisungs- und Organisationsrechts untersagt ist, Telearbeit einseitig aufzuerlegen.

Das neue Gesetzesdekret enthält darüber hinaus auch Bestimmungen zur Erstattung von Kosten, die dem Arbeitnehmer im Rahmen seiner Telearbeit entstehen. Einen weiteren Rahmen bilden neue Vorschriften zur Berechtigung des Arbeitnehmers, seine Arbeitszeit nach den Regelungen des Arbeitnehmerstatuts anzupassen.

Bei Vereinbarungen zur Telearbeit, die den neuen Vorschriften zuwiderlaufen, besteht die Möglichkeit, dass Unternehmen bei schweren Verstößen künftig mit Bußgeldern belangt werden können.

Mitte Oktober wird das Telearbeitsgesetz in Kraft treten, wobei schon jetzt mit einer erheblichen Auswirkung auf das Arbeitsrecht in Spanien zu rechnen sein dürfte.

Weitere Informationen zu dem königlichen Gesetzesdekret 28/2020 vom 22. September finden Sie unter
Telearbeit in Spanien: ein Wendepunkt im Arbeitsrecht aufgrund der Corona-Pandemie?

sowie unter folgender Grafik
Telearbeit in Spanien: Kernpunkte des neuen Telearbeitsgesetzes

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Stefan Meyer, Rechtsanwalt und Abogado, und sein Team in Madrid, Barcelona, Palma de Mallorca und Teneriffa stehen Ihnen gerne zur Verfügung: s.meyer@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86