Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in Belarus
Weißrussland: Erhöhung von Steuersätzen und Gebühren geplant
11.01.2021
In Weißrussland wurde ein Entwurf zum Steuerkodex vorgelegt, der zahlreiche Steueränderungen sowie eine erhebliche Erhöhung der Steuern vorsieht. Diese Änderungen stehen allerdings noch unter dem Vorbehalt, dass sie vom Rat der Republik genehmigt und von A. Lukaschenko unterzeichnet werden.
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Minsk, Herrn Pavel Pankratov, LL.M. oec.int., pankratov@cbbl-lawyers.de, Tel. +37 - 5 - 173 96 39 75, Mobil +37 - 5 - 29 661 97 17, www.bbpartners.ru
Konkret werden insbesondere folgende Änderungen vorgeschlagen:
1. Erhöhung der Einkommensteuer
Die geplante Erhöhung – von derzeit 9% auf bis zu 13%. Zielgruppe dieser Än-derungen sind Mitarbeiter von Unternehmen, die im Hochtechnologienpark und in der Sonderwirtschaftszone des chinesisch-belarussischen Industrieparks „Great Stone“ ansässig sind.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der 9%-ige Einkommensteuersatz vergünstigt ist und im Rahmen einer Sonderregelung und für einen festgelegten Zeitrahmen festgeschrieben worden war.
Die Einkommensteuersätze sollten demnach wie folgt gelten:
- bis zum 1. Januar 2049 - für Ansässige des Hochtechnologienparks (Punkt 1 des Präsidialdekrets vom 21. Dezember 2017 Nr. 8 "Über die Entwicklung der digitalen Wirtschaft") und
- bis zum 1. Januar 2027 - für Ansässige des Industrieparks "Great Stone" (Punkt 51 des Präsidialdekrets vom 12. Mai 2017 Nr. 166 " Über Fortbildung der Sonderrechtsordnung des chinesisch-belarussischen Industrieparks "Great Stone".
Die Erhöhung der Einkommensteuersätze für Mitarbeiter von Unternehmen, die im Hochtechnologienpark und Industriepark "Great Stone" ansässig sind, kann daher als Verstoß gegen die vorgenannten Präsidialdekrete angesehen werden und die Investitionsattraktivität Weißrusslands beträchtlich berühren.
2. Erhöhung der Körperschaftsteuer
Die geplante Erhöhung – von derzeit 18% auf bis auf 30% ist auf Mobilfunkbetreiber und Festnetzbetreiber gerichtet.
3. Einführung einer örtlichen Steuer
Die lokalen weißrussischen Behörden dürfen eine solche örtliche Steuer (mit einer Obergrenze von 30 EUR) für das Überqueren der belarussischen Staatsgrenze mit Fahrzeugen mit einem Höchstgewicht von bis zu 5 Tonnen einführen.
4. Einführung einer Kraftfahrzeugsteuer
Diese neue Steuerart soll in Belarus anstelle der Gebühr für die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr eingeführt werden. Zielgruppen: juristische und natürliche Personen. Die Kfz-Steuersätze werden für ein Jahr festgestellt und sollen als Festbeträge gelten.
Sie haben weitere Fragen zu den geplanten Erhöhungen von Steuersätzen und Gebühren in Belarus? Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Minsk, Herr Pavel Pankratov, LL.M. oec.int., steht Ihnen gerne zur Verfügung: pankratov@cbbl-lawyers.de, Tel. +37 - 5 - 173 96 39 75, Mobil +37 - 5 - 29 661 97 17