Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Südafrika
CBBL Rechtsanwalt Marco Zumpt, Kanzlei Attorneys Zumpt, Kapstadt
Marco Zumpt
Rechtsanwalt
Attorneys Zumpt
Kapstadt

Aktuelles zum südafrikanischen Wirtschaftsrecht

Weitere Förderung von Elektromobilität in Südafrika angekündigt

30.01.2025

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Kapstadt, Herrn Rechtsanwalt Marco Zumpt, zumpt@cbbl-lawyers.de, Tel. +27 21 555 0362, www.zumpt.co.za


Kraftfahrzeughersteller, die in neue Anlagen wie Gebäude, Produktionsanlagen und Maschinen oder in die Verbesserung bestehender Anlagen in Südafrika investieren, um batteriebetriebene E-Fahrzeuge oder wasserstoffbetriebene Fahrzeuge in Südafrika zu produzieren, können ab März 2026 bis zu 150 % der Investitionskosten von ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen.

Die südafrikanische Regierung beabsichtigt damit, Ihr umfassendes Subventionsprogramm zu erweitern, um gezielt die Produktion von Elektrofahrzeugen (Electric Vehicles, EVs) und von nachhaltigen Technologien zu fördern. Dieser Ansatz folgt der gesetzlichen Verankerung des White Paper über Elektrofahrzeuge, in dem ein Kurs für den Übergang der Automobilindustrie von der Herstellung von Verbrennungsmotoren zu Hybridfahrzeugen und Elektrofahrzeugen bis 2035 festgelegt wird. Diese allgemeine Erklärung der Regierungspolitik legt die Unterstützung von Elektrofahrzeugen sowie die Ziele aus dem South African Automotive Masterplan (SAAM) dar. Wie im SAAM dargelegt, sind die zentralen Ziele der Regierung die Erhöhung des nationalen Produktionsanteils an Elektrofahrzeugen und die Schaffung von entsprechenden Arbeitsplätzen. Diese Ziele sind die Hauptbeweggründe für die staatliche Unterstützung der Industrie.

Allgemeine finanzielle Zuschüsse und Förderbedingungen in Südafrika

Gemäß dem Automotive Investment Scheme (AIS), ein staatliches Subventionsprogramm der Regierung, können Fahrzeughersteller derzeit von einem Zuschuss in Höhe von 20 % der förderfähigen Ausgaben profitieren. Förderfähig sind dabei Ausgaben, die mit der Produktion, dem Verkauf oder der Nutzung von Elektrofahrzeugen zusammenhängen. Auch Komponentenhersteller und Werkzeugbauunternehmen haben die Möglichkeit, Zuschüsse von bis zu 25 % der Investitionskosten zu beantragen. Daneben gibt es auch die Möglichkeit, weitere Zuschüsse zu erhalten.

Eine ergänzende Unterstützung in Höhe von 5 % der Investitionsausgaben steht neben den Fahrzeugherstellern auch den Komponentenherstellern zur Verfügung, falls bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, wie z.B. die Erhaltung bestehender Arbeitsplätze während der gesamten Förderperiode und die Erfüllung von mindestens zwei der folgenden Kriterien:

  • Investitionen in die Werkzeugherstellung,
  • Durchführung von Forschung und Entwicklung (F&E; Forschung & Entwicklung) in Südafrika,
  • Schaffung neuer Arbeitsplätze,
  • Stärkung der nationalen Wertschöpfungskette,
  • Erhöhung der nationalen Wertschöpfung,
  • Umsetzung von Empowerment (BBBEE-Initiativen; Broad-Based Black Economic Empowerment).

Unternehmen, die von den im AIS vorgesehenen finanziellen Subventionen in Südafrika profitieren möchten, müssen die Vorgaben des BBBEE erfüllen. Zur Ermittlung der Förderfähigkeit findet eine Bewertung anhand BBBEE-Scorecard statt. Diese Scorecard enthält ein bestimmtes Punktesystem auf Grund verschiedener Kriterien (Anteil des Unternehmens, der von schwarzen Südafrikanern gehalten wird; Besetzung des Managements durch schwarze Südafrikaner, Investition in die Entwicklung der Fähigkeiten von schwarzen Südafrikanern; Geschäftsbeziehungen mit angemessen BEE-bewerteten Unternehmen und Beiträge zu sonstigen sozioökonomischen Entwicklungsmaßnahmen).

Nach der AIS muss mindestens die Stufe 4 im BBBEE-Scorecard erreicht werden, damit Fahrzeugherstellern und Komponentenherstellern die AIS Subventionen und Zuschüsse in Anspruch nehmen können.

Zusätzliche Steueranreize für die Produktion von Elektro- und Wasserstoff-Fahrzeugen in Südafrika

Ab März 2026 können Hersteller von Elektrofahrzeugen einen Steuerabzug in Höhe von 150 % auf qualifizierte Investitionen geltend machen, wobei die Förderung für das Steuerjahr 2026/2027 auf 500 Mio. ZAR begrenzt ist.

Die Maßnahme umfasst die Produktion von Hybrid- und Plug-in-Hybridfahrzeugen (PHEV) sowie von batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen (BEV).

Das AIS für Elektrofahrzeuge wird von der Regierung entsprechend unterstützt mit folgenden Maßnahmen:

  • Rückzahlbarer Bargeldzuschuss in Höhe von 20 Prozent des Werts der qualifizierten Investitionen in produktive Vermögenswerte durch Erstausrüster (OEMs).
  • Beschleunigte Abschreibung von 150 % für qualifizierte Investitionen in Produktionsanlagen durch OEMs, die von der südafrikanischen Steuerbehörde (SARS) verwaltet werden.
  • Rückzahlbarer Bargeldzuschuss in Höhe von 35 % des Werts der qualifizierten Investitionen in Produktionsanlagen von Komponentenherstellern, Werkzeugherstellern und Batteriemontagebetrieben.

Förderung der Entwicklung und Anwendung umweltfreundlicher Technologien in Südafrika

Das AIS setzt auch einen klaren Schwerpunkt auf Umweltaspekte, indem es die Produktion von Elektrofahrzeugen sowie die Nutzung erneuerbarer Energien in der Fahrzeugfertigung fördert.

Unternehmen, die umweltfreundliche Technologien entwickeln oder anwenden, erhalten weitere finanzielle Zuschüsse.

Dazu zählen Investitionen in Forschung und Entwicklung (F&E) zur Schaffung emissionsarmer Fahrzeugtechnologien und energieeffizienter Produktionsmethoden.

Diese Zuschüsse können, je nach Maßnahme und betroffenem Bereich, zwischen 5 % und 25 % variieren.

Fazit und Ausblick

Südafrika hat sich ambitionierte Ziele zur Reduktion der CO₂-Emissionen gesetzt. Diese Ziele sind Teil der nationalen Klimastrategie. Die Elektromobilität spielt eine Schlüsselrolle in Südafrikas Bemühungen zur Emissionsreduktion. Begünstigt werden soll dies durch die Förderung der Herstellung von Elektrofahrzeugen und des Ausbaus der Ladeinfrastruktur. Es wird vermehrt auf den Einsatz erneuerbarer Energien in der Produktion gesetzt, um bereits an dieser Stelle CO₂-Emissionen zu senken und den Wettbewerb zu fördern.

Diese Maßnahmen positionieren Südafrika als Vorreiter auf dem afrikanischen Kontinent im Bereich der nachhaltigen Mobilität und tragen maßgeblich zur Reduktion der Umweltauswirkungen der Automobilindustrie bei.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Kapstadt, Herr Rechtsanwalt Marco Zumpt, berät Sie gerne: zumpt@cbbl-lawyers.de, Tel. +27 21 555 0362