Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Serbien
CBBL Rechtsanwältin Ljubica Tomic, Kanzlei TSG Rechtsanwälte Belgrad, Belgrad
Ljubica Tomic
Rechtsanwältin
TSG Rechtsanwälte Belgrad
Belgrad

Aktuelles zum serbischen Wirtschaftsrecht

Wie funktioniert die Nachtschicht während der Ausgangssperre in Serbien?

20.03.2020

Infolge der Pandemie des Coronavirus ist am Mittwoch, den 18. März 2020 eine Ausgangssperre in Kraft getreten, die im Amtsblatt der Republik Serbien Nr. 34/2020 (nachstehend: Ausgangssperre) veröffentlicht wurde, und die sich auf die eingeschränkte Bewegung der Personen auf dem Gebiet der Republik Serbien bezieht.

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs

Mit dieser Ausgangssperre wird allen Personen verboten, zwischen 20.00 Uhr abends und 5.00 Uhr morgens ihre Wohnungen, Wohnräumlichkeiten und Wohnobjekte innerhalb von Wohngebäuden sowie ihre Haushalte zu verlassen. Es wird betont, dass eine Nichtbeachtung dieser Ausgangssperre nach dem Strafgesetzbuch bestraft wird.

Die Ausgangssperre betrifft alle Arbeitnehmer, deren Arbeitsprozess nachts bzw. außerhalb der erlaubten Ausgangszeit stattfindet. Es ist vorgesehen, dass die Ausgangssperre nicht die Personen betrifft, denen das Innenministerium eine gesonderte Erlaubnis ausstellt.

Die Wirtschaftskammer Serbien hat heute serbische Unternehmer aufgerufen, sich zu melden und die Angaben zu ihren Gesellschaften zur Verfügung zu stellen, damit die Gesellschaften, die den Arbeitsprozess außerhalb der erlaubten Ausgangszeit organisieren oder ihre Tätigkeiten im Dreischichtensystem durchführen, eine entsprechende Erlaubnis für ihre Arbeitnehmer sicherstellen und diese ihre Arbeitspflichten ungestört erledigen können.

Es ist erforderlich, eine Bewegungserlaubnis einzuholen, damit die Tätigkeit im Dreischichtensystem und die Arbeit außerhalb der erlaubten Ausgangszeit organisiert und auf diese Art eine potenzielle im Strafgesetzbuch vorgesehene Bestrafung vermieden werden kann. Wir haben das Innenministerium zur Erteilung der Auskünfte über die Einholung der angeführten Genehmigungen kontaktiert und uns wurde mitgeteilt, dass gerade Stellung zur Prozedur der Erlaubniserteilung genommen wird.

Das TSG Team wird Sie kontinuierlich über die Neuigkeiten zu diesem und anderen Themen für die Dauer des Ausnahmezustandes in der Republik Serbien informieren, der zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus eingeführt wurde.

Für jede zusätzliche Frage stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Corona Alert-Webseite.

Sie haben Fragen zur Ausgangssperre und weitere Auswirkungen der Coronakrise auf Unternehmen in Serbien? Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27