Aktuelles zum Wirtschaftsrecht
Wirtschaftliche Abhängigkeit und unlauteres Verhalten in spanischen Vertriebsverträgen
12.05.2025
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Madrid, Herrn Stefan Meyer, Rechtsanwalt und Abogado, s.meyer@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86, www.mmmm.es
sowie Frau Ana Parés López de Lemos, apares@mmmm.es
Spanische Vertriebsverträge unterliegen keiner expliziten gesetzlichen Regelung, sondern basieren auf der Privatautonomie (Vertragsfreiheit) der Parteien und auf allgemeinen Vorschriften des Handels- und Zivilgesetzbuchs sowie des Handelsvertretervertragsgesetzes. Dabei können, besonders bei marktbeherrschenden Herstellern, wirtschaftliche Abhängigkeiten der Vertragshändler entstehen. Diese an sich sind nicht wettbewerbswidrig, doch ihre missbräuchliche Ausnutzung, wie das Aufzwingen unzumutbarer Vertragsbedingungen bei wirtschaftlicher Abhängigkeit, kann als unlauteres Verhalten gemäß Art. 16.2 des spanischen Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (LCD) bewertet werden. Entscheidend ist, ob dem betroffenen Vertragshändler gleichwertige Alternativen fehlen.
Eine nuancierte Darstellung finde Sie im Februar-Newsletter der der AHK: Vertriebsverträge und wirtschaftliche Abhängigkeit in Spanien
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