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CBBL Rechtsanwalt und Advocaat Prof. Dr. Robin van der Hout, LL.M., Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, Brüssel
Prof. Dr. Robin van der Hout, LL.M.
Rechtsanwalt und Advocaat
Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, Brüssel

Aktuelles zum Kartellrecht und EU-Recht

Women-on-boards-Richtlinie der EU in Kraft getreten!

03.04.2023

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Brüssel, Herrn Rechtsanwalt und Advocaat Prof. Dr. Robin van der Hout, LL.M., vanderhout@cbbl-lawyers.de, Tel. +32 - 2 - 234 11 60, www.kapellmann.de


Am 28. Dezember 2022 ist die neue "Women on Boards"-Richtlinie 2022/2381 der EU in Kraft getreten.

Sie zielt auf eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern in der Unternehmensleitung börsennotierter Gesellschaften, siehe dazu die Pressemitteilung vom 22. November 2022. Die Mitgliedstaaten müssen nun innerhalb von zwei Jahren die neuen Vorgaben umsetzen.

Das Ziel der Richtlinie ist es, dass die Besetzung der Führungspositionen der größten europäischen Unternehmen die heutige Gesellschaft besser abbilden sollen und so Diversität schaffen. Denn die Unterrepräsentation von Frauen lässt sich jedenfalls nicht mit einem niedrigeren Ausbildungsgrad erklären: Die Zahlen belegen, dass inzwischen in allen Mitgliedstaaten mehr Frauen höhere Bildungsabschlüsse besitzen als Männer. Frauen schneiden sogar in den von dieser Richtlinie betroffenen Posten und relevanten Studienfächer im Schnitt besser ab. So bringen die Studienfächer Jura, Management und Verwaltung, BWL, Politikwissenschaften mehr Absolventinnen als Absolventen hervor.

Die Europäische Kommission hatte ihren Vorschlag schon 2012 vorgelegt und das Europäische Parlament 2013 seine Verhandlungsposition dazu angenommen. Gleichwohl wurde das Vorhaben dann fast zehn Jahre lang im Rat, der Vertretung der Regierungen, blockiert. Erst im Juni 2022 konnte eine Einigung gefunden werden. EU-weit sind zurzeit 33% der Vorstandsmitglieder (board members) der größten Unternehmen Europas Frauen, ein bemerkenswerter Anstieg von mehr als 25 % in den letzten zehn Jahren. Vorstandsvorsitzende (presidents) sind hingegen aktuell nur zu 9,3% Frauen.

Auch wenn die Niederlande, Italien und Frankreich auf diesem Gebiet die besten Zahlen vorweisen, scheint dies nicht ausreichend, um eine europaweite und einheitliche Entwicklung voranzutreiben. Europäische Politiker befürworten daher verbindliche und klare Regeln und die neue Richtlinie soll die bestehenden Unterschiede innerhalb der Union reduzieren. In Ländern wie Zypern, Ungarn und Estland liegt der Frauenanteil in Vorständen bei nur etwa 10%.

Vor diesem Hintergrund reformiert die Richtlinie die Einstellungsverfahren in börsennotierten Unternehmen, damit bis Juli 2026 mindestens 40% der Posten der nicht geschäftsführenden Direktoren (Art. 5 Abs. 1 lit. a) oder 33% aller Direktionsposten (Art. 5 Abs. 1 lit. b) mit dem „unterrepräsentierten Geschlecht“ besetzt werden. Durch diese neutrale Begrifflichkeit würde die Richtlinie relevant bleiben, falls sich irgendwann die Tendenz ändert, und Männer das un-terrepräsentierte Geschlecht darstellen.

Im Rahmen des Auswahl- und Ernennungsverfahrens muss die Beurteilung der Kandidaten und Kandidatinnen auf der Grundlage klarer und neutraler Kriterien erfolgen, wobei Qualifikation und Verdienst die grundlegenden Kriterien bleiben (Art. 6 Abs. 1 und 2). Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Beschäftigten sind vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen. Eine weitere Voraussetzung zur Anwendung der Richtlinie ist, dass das Unternehmen in der EU ansässig ist (Art. 4).

Die Richtlinie sieht ferner vor, dass die Mitgliedstaaten wirksame, abschreckende und verhältnismäßige Sanktionsmaßnahmen einführen, wie z.B. Geldbußen gegen Unternehmen, die keine offenen und transparenten Ernennungsverfahren anwenden. Auch könnte eine Justizbehörde den von einem Unternehmen ernannten Vorstand auflösen. Allerdings gibt die Richtlinie nur Mindestanforderung vor, sodass jeder Mitgliedstaat auch strengere Regeln einführen kann.

Sie haben weitere Fragen zur neuen Women-on-boards-Richtlinie der EU? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Brüssel, Herr Rechtsanwalt und Advocaat Prof. Dr. Robin van der Hout, LL.M., berät Sie gerne: vanderhout@cbbl-lawyers.de, Tel. +32 - 2 - 234 11 60, www.kapellmann.de