Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Thailand
CBBL Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, Kanzlei Respondek & Fan, Bangkok
Dr. Andreas Respondek
Rechtsanwalt
Respondek & Fan
Bangkok

Aktuelles zum thailändischen Wirtschaftsrecht

Die „Work from Home Bill“ in Thailand als Teil des “Labour Protection Act”

08.04.2024

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Bangkok, Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, respondek@cbbl-lawyers.de, Tel. +66 2 635 5498, www.rflegal.com

sowie Ms. Sutthida Norasarn, Ms. Piriya Kimsawat


Das thailändische Parlament hat die „Work from Home Bill“ (Labour Protection Act (No. 8) B.E. 2566 (2023)) mit Wirkung zum 18. April 2023 verabschiedet. Das neue Gesetz über das Arbeiten im Home Office wird den bestehenden thailändischen „Labour Protection Act (No. 8) B.E. 2566 (2023)“ ergänzen, um den heutigen Arbeitsbedingungen besser gerecht zu werden. Laut der begleitenden Gesetzeserklärung zielen die vorgeschlagenen Änderungen des LPA darauf ab, Arbeitgebern und Arbeitnehmern mehr Flexibilität bei der Arbeitsgestaltung zu bieten, die Arbeitsschutzstandards zu verbessern, die Stabilität der Arbeitsplätze zu fördern und das allgemeine Wohlergehen der Arbeitnehmer in Thailand zu verbessern.

Diese Änderungen werden in einem neuen Artikel 23/1 behandelt, der darauf abzielt, die Arbeit von zu Hause aus zu fördern, einschließlich der Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, mit dem Ziel, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben der Arbeitnehmer zu verbessern und Verkehrsstaus sowie den Energie- und Kraftstoffverbrauch zu verringern.

Die Bestimmung sieht vor, dass der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer einvernehmlich vereinbaren können, dass der Arbeitnehmer Arbeiten, die aufgrund ihrer Beschaffenheit bequem außerhalb des Arbeitsplatzes oder Büros ausgeführt werden können, an jedem beliebigen Ort, einschließlich der Wohnung oder des Wohnsitzes des Arbeitnehmers, verrichten kann, indem sie eine schriftliche Vereinbarung vorbereiten, die folgende Einzelheiten enthält:

  1. Die Dauer der Arbeit aufgrund der gegenseitigen Vereinbarung;
  2. Normale Arbeitstage und -stunden, Ruhezeiten und Überstunden;
  3. Bedingungen für Urlaub und Freistellung;
  4. Der Arbeitsbereich des Arbeitnehmers und die Aufsicht des Arbeitgebers; und
  5. Die Verantwortung für die Beschaffung von Material und Ausrüstung sowie für notwendige Ausgaben im Zusammenhang mit der Arbeit.

Der geänderte LPA räumt den Arbeitnehmern, die von zu Hause aus arbeiten, auch die Möglichkeit ein, die Kommunikation mit ihrem Arbeitgeber außerhalb der festgelegten Arbeitszeiten abzulehnen. Außerdem hat ein Arbeitnehmer, der von zu Hause aus oder per Fernzugriff arbeitet, die gleichen Rechte wie ein Arbeitnehmer, der an einem Arbeitsplatz im Unternehmen oder im Büro arbeitet.

Sie haben weitere Fragen zur "Work from Home Bill" und den Regelungen zum Arbeiten im Home Office in Thailand? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Bangkok, Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, berät Sie gerne: respondek@cbbl-lawyers.de, Tel. +66 2 635 5498