Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Hong Kong
CBBL Solicitor (Hong Kong) & Attorney at Law (Germany) Stefan Schmierer, Kanzlei Ravenscroft & Schmierer, Hong Kong Western District
Stefan Schmierer
Solicitor (Hong Kong) & Attorney at Law (Germany), Ravenscroft & Schmierer, Hong Kong Western District

Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in Hong Kong

Aktuelle Gesetzesänderungen in Hong Kong

06.08.2020

In den letzten Wochen traten in Hong Kong mehrere Gesetzesänderungen in Kraft, zum Schwangerschaftsurlaub, zur Antidiskriminierung, dem Madrider Abkommen sowie den Einreisebestimmungen von Arbitrators, auf welche nachfolgend eingegangen werden soll.

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Hong Kong, Herrn Rechtsanwalt Stefan Schmierer, schmierer@cbbl-lawyers.de, Tel. +852 2388 3899, www.rs-lawyers.com.hk

1. Änderung des Schwangerschaftsurlaubs in Hong Kong
Anfang Juli 2020 wurde nach vielen Jahren der Diskussion eine Erhöhung des Mutterschaftsurlaubs in Hong Kong von 10 auf 14 Wochen beschlossen, welche wohl Anfang 2021 in Kraft treten wird. Während der zusätzlichen 4 Wochen Mutterschaftsurlaub haben Schwangere wie bisher Anspruch auf 80% ihres Bruttogehalts, allerdings maximal 36.822 HKD, was diejenigen Mitarbeiterinnen benachteiligen wird, welche ein Monatsgehalt von 50.000 HKD oder höher erhalten. Die Zahlung soll vom Arbeitgeber erfolgen, der dann die zusätzliche finanzielle Belastung durch eine Subvention erstattet bekommen soll.
Weitere kleinere Änderungen finden sich bezüglich Schwangerschaft bei der Definition von Fehlgeburt sowie bei der Regelung von Arztbesuchen während der Schwangerschaft.
Der Vaterschaftsurlaub von 5 Tagen bleibt von den Neuregelungen unberührt.

2. Änderung bei Anti-Diskriminierungsvorschriften in Hong Kong
Bei den Änderungen zu Anti-Diskriminierungsvorschriften wurde nun ausdrücklich klargestellt, dass eine direkte oder indirekte Diskriminierung von stillenden Müttern verboten ist. In Bezug auf Arbeitsplatzvorschriften gibt es keine ausdrückliche Anordnung an Arbeitgeber, wie eine Diskriminierung zu verhindern ist, es wird aber in dem unverbindlichen „Employers‘ Guide to establishing a breastfeeding friendly workspace“ geraten, Räumlichkeiten zum Stillen bereit zu stellen, extra Pausen anzubieten und einen Kühlschrank bereit zu stellen.
Weiterhin wird das Gesetz dahingehend klargestellt, dass sich ein Arbeitgeber wegen Diskriminierung zu verantworten haben kann, wenn ein Mitarbeiter einen anderen Mitarbeiter sexuell belästigt.
Eine Person, die wegen einer Diskriminierung klagte, musste bisher beweisen, dass der Diskriminierende mit Vorsatz handelte, was eine Klage oft scheitern ließ. Diese Voraussetzung wurde aufgehoben, so dass in der Zukunft wesentlich einfacher geklagt werden kann.
Die obigen Neuregelungen sollen zum 21. Juni 2021 in Kraft treten.

3. Hong Kong wird Mitglied des Madrider Abkommens
Ein Schwachpunkt des Hong Konger Markenschutzes war in der Vergangenheit, dass Hong Kong nicht Mitglied des Madrider Abkommens ist. Das Madrid Abkommen umfasst 106 Staaten und vereinfacht wesentlich die Registrierung einer Marke, welche bereits in einem anderen Mitgliedsland registriert ist.
Dies führte dazu, dass ein Markenschutz in Hong Kong lediglich über eine nationale Anmeldung erreicht werden konnte.
Das lokale Markengesetz wurde nun im Juni 2020 geändert, um die Grundlage zu einem Beitritt zum Madrid Abkommen zu bilden, was so schnell als möglich geschehen soll. Es werden nun in einem weiteren Schritt die Ausführungsvorschriften erlassen und das lokale Markenamt auf diese weitere Möglichkeit vorbereitet.

4. Erleichterte Einreise für Arbitrators bei Schiedsgerichtsverfahren in Hong Kong
Hong Kong gilt als führender Standort von Schiedsgerichtsverfahren (Arbitrations) in Asien, aber auch weltweit. Nachteil bisher war allerdings, dass Personen, die an einem Arbitration Verfahren teilnehmen wollten, unter anderem die Schiedsrichter und Anwälte der Parteien, aber auch Gutachter, ein Hong Konger Arbeitsvisum beantragen mussten, was circa. 6 bis 10 Wochen in Anspruch nahm.
Seit Anfang Juli 2020 wurde diese Voraussetzungen aufgehoben für eine Versuchsphase von zunächst 2 Jahren. Während dieser Zeit können Schiedsrichter, Anwälte, Gutachter, Zeugen und die Parteien ohne Arbeitsvisum nach Hong Kong einreisen, wenn sie über ein Einladungsschreiben der Schiedsgerichtsinstitution verfügen.

Sie wünschen Beratung zu diesen aktuellen Gesetzesänderungen in Hong Kong? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Hong Kong, Herr Rechtsanwalt Stefan Schmierer, berät Sie gerne: schmierer@cbbl-lawyers.de, Tel. +852 2388 3899