Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in China
CBBL Rechtsanwalt Rainer Burkardt, Kanzlei Burkardt & Partner Rechtsanwälte, Shanghai
Rainer Burkardt
Rechtsanwalt
Burkardt & Partner Rechtsanwälte
Shanghai

Aktuelles zum chinesischen Wirtschaftsrecht

China verabschiedet Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten

14.09.2021

Am 20. August 2021 verabschiedete der Nationale Volkskongress der Volksrepublik China („China“) – etwa ein Jahr nach Veröffentlichung des ersten Gesetzentwurfs – das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Personal Information Protection Law - „PIPL“).

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Shanghai, Herrn Rechtsanwalt Rainer Burkardt, burkardt@cbbl-lawyers.de, Tel. +86 - 21 - 632 100 88, www.bktlegal.com

Das PIPL tritt bereits am 1. November 2021 als Chinas erstes umfassendes Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten in Kraft und ergänzt damit das Cybersicherheitsgesetz, das am 1. September 2021 inkrafttretende Datensicherheitsgesetz und das 4. Buch des Zivilgesetzbuches für einen umfassenden Datenschutz in China.

Wie auch die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union („DSGVO“), legt das PIPL Grundsätze und gesetzliche Standards für den Schutz und die Verarbeitung personenbezogener Daten fest.

Um den Schutz von personenbezogenen Daten sicherzustellen, sind Unternehmen verpflichtet, eine Reihe von Maßnahmen zu ergreifen und Verantwortlichkeiten klar zu benennen. Personenbezogene Daten können nur beim Vorliegen einer der im PIPL vorgesehenen Gründe und nach den Prinzipien der Offenheit und Transparenz verarbeitet werden, wobei die Datenverarbeitung auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß zu beschränken ist.
Das Datenlokalisierungsprinzip des PIPL schreibt vor, personenbezogene Daten grundsätzlich innerhalb Chinas zu speichern, und eine Bereitstellung ins Ausland ist möglich nur nach Erfüllung bestimmter Bedingungen.

Das PIPL entfaltet zudem – wie auch die DSGVO – eine grenzüberschreitende Wirkung und betrifft daher sowohl Unternehmen innerhalb von China als auch Unternehmen außerhalb Chinas, die personenbezogene Daten von natürlichen Personen in China verarbeiten. Diese sollten sich daher mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen.

Bei einem Verstoß gegen das PIPL drohen nicht nur Bußgelder von bis zu RMB 50 Millionen (ca. EUR 6,5 Millionen) bzw. 5% des Vorjahresumsatzes und Verwaltungsmaßnahmen einschließlich der Beschlagnahme der rechtswidrig erlangten Einnahmen oder des Verbots der Geschäftstätigkeit, sondern auch zivil- und strafrechtliche Haftung.

Obwohl das PIPL starke Ähnlichkeiten mit der DSGVO aufweist, reicht es nicht aus, die für die Einhaltung der DSGVO getroffenen Maßnahmen einfach auf das PIPL zu übertragen!

In unserem mit der Wirtschaftskammer Österreich geplanten Webinar erfahren Sie, welche Maßnahmen erforderlich sind. Über den Termin hierfür informieren wir Sie in Kürze auf dieser Website.

Für Ihre Fragen zur Einhaltung des Datenschutzrechts in China stehen wir Ihnen selbstverständlich auch schon vorher zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Rainer Burkardt in Shanghai berät Sie gerne: burkardt@cbbl-lawyers.de, Tel. +86 - 21 - 632 100 88