Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Ägypten
CBBL Rechtsanwalt in Ägypten, Dr. Christian Ule, Kanzlei MIDEAST | Law
Dr. Christian Ule
Rechtsanwalt und Advocate (DIFC, Dubai)
MIDEAST | Law, Kairo

Aktuelles zum ägyptischen Wirtschaftsrecht

Neues Abfallwirtschaftsgesetz in Ägypten – Ein großer Schritt zu einer nachhaltigen, umweltfreundlichen und zukunftsorientierten Kreislaufwirtschaft („Circular Economy“)

19.01.2022

Auch Ägypten bleibt von den Folgen des Klimawandels, der Ressourcenverknappung und Umweltverschmutzung nicht verschont.

Von unseren deutschsprachigen CBBL-Anwälten in Kairo, Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Ule, ule@cbbl-lawyers.de, und Frau Ref. iur. Corinna Worch, Tel. +20 - 2 - 239 143 44, mideastlaw.de

1. Einführung

Eine der größten Herausforderungen für Ägypten ist die Bewältigung der Müllberge, die sich vor allem in den Straßen Kairos türmen. Innerhalb der letzten Jahre hat die ägyptische Regierung daher vermehrt Maßnahmen ergriffen, um diese Herausforderungen anzugehen und eine umweltfreundlichere Politik im Sinne einer Kreislaufwirtschaft zu schaffen.

In diesem Zusammenhang hat Ägyptens Präsident Abdelfattah El-Sisi am 13. Oktober 2020 das neue Abfallwirtschaftsgesetz (Waste Management Law No. 202/2020, im Folgenden WML) unterzeichnet. Dieses umfasst knapp 30 Seiten und kann durchaus als die erste fundierte Regelung zu dieser Thematik angesehen werden.

a) Hintergrund zum Erlass des ägyptischen Abfallwirtschaftsgesetzes (WML)

Bereits zuvor hatte Ägypten zwar diverse Versuche unternommen, das Problem des Abfallmanagements durch eine Vielzahl einzelner Dekrete und Gesetze zu lösen. Deren Ausgestaltung erfolgte jedoch entweder zu umfangreich, zu allgemein gefasst oder zu lückenhaft.

Mit dem neuen WML hingegen wird eine nationale Strategie verfolgt, Ägyptens bislang defizitäres System des Abfallmanagements (Sammlung, Sortierung, Transport, Verwertung, Recycling oder Entsorgung) zu strukturieren und Investitionen in die hiermit verbundenen Prozesse zu fördern. Zudem soll der Fokus künftig vermehrt auf das Recycling gelegt werden.

b) Gründung der Abfallwirtschafts-Regulierungsbehörde WMRA

Zur Verwirklichung dieser Ziele erfordert das Gesetz die Einführung einer neuen Behörde, der Waste Management Regulatory Authority (WMRA). Diese soll auch die Umsetzung der Maßnahmen in sämtlichen Phasen des Abfallmanagements überwachen und Anreize wie Steuererleichterungen für Unternehmen in der integrierten Abfallwirtschaft schaffen. Beispielsweise ermöglicht das WML derartigen Unternehmen, höchstens 10% ihres Jahresnettogewinns zur Unterstützung des Abfallmanagementsystems aufwenden, die sie steuerlich absetzen können.

2. Zusammenfassung der wichtigsten Regelungen des WML

Was besagt nun das neue Gesetz und inwiefern betrifft dies in Zukunft Ihr Unternehmen oder Ihre Niederlassung in Ägypten?

a) Künftige Ausrichtung Ihres Unternehmens hinsichtlich der Abfallwirtschaft in Ägypten

Artikel 15 des Gesetzes knüpft an den Abfallerzeuger bzw. dessen Inhaber an (Verursacherprinzip, erweiterte Produktverantwortung) und formuliert zunächst allgemeine Richtlinien, namentlich:

  • alle notwendigen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Abfallbewirtschaftungshierarchie zu treffen, um Abfallerzeugung zu reduzieren,
  • Recycling zu fördern,
  • Anstrengungen zu unternehmen, um das Recycling, die Abfallaufbereitung und dessen endgültige Entsorgung sicherzustellen sowie
  • die sich von der Abfallwirtschaft auswirkenden Gefahren auf die öffentliche Gesundheit und die Umwelt zu vermindern.

Die Kostenlast hierfür liegt grundsätzlich beim Abfallerzeuger bzw. dessen Inhaber, wobei unter bestimmten Voraussetzungen eine Kompensation für die sichere Abfallentsorgung erfolgen kann.

b) Lizensierte Unternehmen

Zudem bestehen diverse Verpflichtungen für zugelassene lizensierte Unternehmen in der Abfallwirtschaftstätigkeit, im Folgenden:

  • Ausübung der Tätigkeit in den dafür vorgesehenen Standorten und Betrieben in einer auf eine gesunde und umweltgerechte Weise (sofern dies nach dem WML festgelegt ist),
  • berufliche Weiterbildung sämtlicher, in der Abfallwirtschaft tätigen Arbeitnehmer sowie Ergreifung von arbeitsrechtlichen Schutzmaßnahmen gegen berufstypische Gefahren,
  • keine Vermischung verschiedener Abfallmaterialien ohne Genehmigung der WMRA.

c) Gefährliche und ungefährliche Abfallmaterialien

Weiterhin differenziert das Gesetz zwischen gefährlichen und ungefährlichen Abfallarten.

  • Bezüglich letzterer besteht die Möglichkeit, Ihr Unternehmen an eine der Phasen des Abfallmanagements zu beteiligen – hierfür ist jedoch die Genehmigung der WMRA erforderlich.
  • Die Genehmigung hinsichtlich gefährlicher Abfälle unterliegt weiterhin den Voraussetzungen des Umweltgesetzes 4/1994 und dem Industriegenehmigungsgesetz 15/2017 (jedoch unter diversen Anpassungen des WML).

d) Weitere Neuerungen des WML

Diese betreffen insbesondere:

  • das Verbot der Müllverbrennung im Freien,
  • strengere Regelungen hinsichtlich Einwegplastik,
  • Anreize für Energiegewinnung aus Abfällen,
  • Erweiterung der Herstellerhaftung hinsichtlich dessen Produkte auf dessen Lebenszeit, einschließlich dessen Verbrauchs,
  • Einführung des Green-Label-System (Zertifikat) zur Anregung der Hersteller, recycelbare Produkte zu vermarkten und Industrieabfälle zu reduzieren.

e) Strafen bei Zuwiderhandlungen

Diese sind insbesondere Geldstrafen sowie die vorläufige Entziehung der Lizenzen, in Einzelfällen wie der öffentlichen Müllverbrennung sogar Gefängnisstrafe.

3. Implementierung einer Kreislaufwirtschaft („Circular Economy“) in Ägypten

Anhand dieser neuen Regelungen – deren genaue Anforderungen noch durch einzelne Dekrete spezifiziert werden – ist ersichtlich, dass die ägyptische Regierung die Gefahren des bislang eher spärlichen Abfallwirtschaftssystem für Mensch, Umwelt und Wirtschaft erkannt hat und eine neue einheitliche Basis schaffen will.

Die Einhaltung dieser neuen Regelungen wird – auch für ausländische – Unternehmen in Ägypten einiges an Umstrukturierungsmaßnahmen der Arbeitsprozesse erfordern. Gelingt dies, ist jedoch der Weg von der bisherigen linearen Wirtschaft zu einer nachhaltigen, umweltfreundlichen und zukunftsorientierten Kreislaufwirtschaft geebnet.

Sie haben weitere Fragen zum neuen Abfallwirtschaftsgesetz in Ägypten? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Kairo, Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Ule, berät Sie gerne: ule@cbbl-lawyers.de, Tel. +20 - 2 - 239 143 44