Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Japan
CBBL Rechtsanwalt Michael A. Müller, Kanzlei Mueller Foreign Law Office, Tokyo
Michael A. Müller
Rechtsanwalt
Mueller Foreign Law Office
Tokyo

Aktuelles zum japanischen Wirtschaftsrecht

Novellierung des japanischen Datenschutzgesetzes bringt zusätzliche Pflichten für Unternehmen mit Tochtergesellschaften in Japan

20.05.2022

Zum 1. April 2022 ist in Japan die am 12. Juni 2020 verlautbarte Novelle des Gesetzes über den Schutz personenbezogener Daten in Kraft getreten.

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Tokyo, Herr Rechtsanwalt Michael A. Müller, mueller@mueller-law.jp, Tel. +81 - 3 - 680 551 61www.mueller-law.jp

Diese Novelle nähert das innerjapanische Datenschutzniveau noch weiter dem der EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO an und bringt damit auch einige Änderungen mit sich, die insbesondere für nicht japanische Unternehmen mit japanischen Tochtergesellschaften von Bedeutung sind.

So sind im Fall einer Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte außerhalb Japans (darunter fallen auch nicht japanische Gruppengesellschaften) bei Einholung der dafür erforderlichen Einwilligung der betroffenen Person fortan erweiterte Informationen zur Verfügung zu stellen, die insbesondere den Namen des Sitzstaats des Empfängers, die dort zum Schutz personenbezogener Daten vorhandenen Systeme und die vom Empfänger zum Schutz personenbezogener Daten getroffenen Maßnahmen umfassen.

Darüber hinaus muss auch der Übermittler der Daten die zur regelmäßigen Überprüfung der rechtmäßigen Verarbeitung beim Empfänger sowie die zur Bewältigung dabei auftretender Probleme notwendigen Maßnahmen ergreifen. Auf Verlangen der betroffenen Person sind dieser Informationen bezüglich der notwendigen Maßnahmen zur Verfügung zu stellen.

Es ist daher darauf zu achten, dass auch gruppeninterne Datenübermittlungen den neuen japanischen Anforderungen gerecht und Datenschutzhinweise bzw. Einwilligungserklärungen entsprechend angepasst werden.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Tokyo, Herr Rechtsanwalt Michael A. Müller, berät Sie gerne: mueller@mueller-law.jp, Tel. +81 - 3 - 680 551 61