Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht
Geschäftsführer einer Zweigniederlassung in Frankreich – Sonderstatus mit arbeitsrechtlichen Besonderheiten
19.06.2025
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Straßburg, Frau Aurélia Heim, Avocat, heim@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45, www.rechtsanwalt.fr
Wer als deutsches oder internationales Unternehmen in Frankreich mit selbstständigen Vertriebspartnern oder Handelsvertretern zusammenarbeitet, sollte den arbeitsrechtlichen Status des Gérant de succursale (Geschäftsführer einer Zweigniederlassung) kennen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann dieser, ein formal Selbstständiger in Frankreich, arbeitsrechtliche Vorteile genießen, wenn ihm der Status Gérant de succursale zugesprochen wird.
Dieser Sonderstatus basiert auf Artikel L. 7321-2 des französischen Arbeitsgesetzbuchs und wird ausschließlich durch französische Gerichte anerkannt.
Unternehmen, die in Frankreich tätig sind oder dort Geschäftsbeziehungen pflegen, sollten genau wissen, wann dieser Status greifen kann – und welche arbeitsrechtlichen Auswirkungen sich daraus für sie ergeben könnten.
Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zu den arbeitsrechtlichen Besonderheiten des Geschäftsführers einer Zweigniederlassung in Frankreich.
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