Deutschsprachige Steuerberater in Frankreich


Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Bernard Baeumlin, Steuerberatung Cabinet Baeumlin, Brunstatt Didenheim
Bernard Baeumlin
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Cabinet Baeumlin
Brunstatt Didenheim


Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Alexandre Duong, Steuerberatung DMS Audit, Strasbourg
Alexandre Duong
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
DMS Audit
Strasbourg


Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Gérard Strasser, Steuerberatung In Extenso, Strasbourg
Gérard Strasser
Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
In Extenso, Strasbourg


Steuern und Wirtschaftsprüfung in Frankreich


Die CBBL-Steuerberater beraten und begleiten Unternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie deren französische Tochtergesellschaften kompetent und in deutscher Sprache bei allen grenzüberschreitenden steuerlichen Themen.

Die Gepflogenheiten und Rahmenbedingungen für Unternehmen in Frankreich sind für deutsche, österreichische oder schweizerische Unternehmer nicht immer leicht zu durchschauen. Von der Buchhaltung über den Jahresabschluss und der Besteuerung bis hin zur Abschlussprüfung einer französischen Niederlassung, Tochtergesellschaft oder Betriebsstätte sind in Frankreich, trotz einiger Harmonisierungen in der EU, zahlreiche landesspezifische Besonderheiten zu beachten.

Während die französischen Regelungen zur Umsatzsteuer sachlich weitgehend den deutschen oder österreichischen Regelungen entsprechen, unterscheidet sich insbesondere die Abzugsfähigkeit der Körperschaftsteuer im französischen Steuerrecht deutlich von den entsprechenden Regelungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. So sind in Frankreich beispielsweise sehr viel mehr Unternehmen prüfungspflichtig als in Deutschland und müssen daher einen Abschlussprüfer bestellen. Dies gilt auch heute noch, obwohl die französische Regierung die Schwellenwerte für die Prüfungspflicht von Gesellschaften zuletzt angehoben hat. Die Rolle des französischen Abschlussprüfers (Commissaire aux comptes) und sein Verhältnis zur geprüften Gesellschaft unterscheiden sich durchaus von der Position eines deutschen Wirtschaftsprüfers. So kann der französische Wirtschaftsprüfer zum Beispiel nicht jährlich ausgewechselt werden, sondern er wird in Frankreich für einen festen Zeitraum von mindestens 6 Jahren bestellt.

Unsere Partner sind in Frankreich zugelassene Steuerberater (Experts-comptable) und Wirtschaftsprüfer (Commissaires aux comptes), deren deutsch-französische Teams über eine langjährige Erfahrung bei der Beratung und Begleitung von deutschen, österreichischen und schweizerischen Unternehmen sowie deren Niederlassungen in Frankreich verfügen. Zu ihren Kernkompetenzen zählen die französische Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung unter Berücksichtigung spezifisch grenzüberschreitender Besonderheiten.