Unsere deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich

Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte – Avocats, Strasbourg
Telefon: +33 - 3 - 88 45 65 45
E-Mail: epp@cbbl-lawyers.de
Kontakt
EPP Rechtsanwälte Avocats – Deutsch-Französische Rechtsanwaltskanzlei
Ihre deutschsprachigen Anwälte in Frankreich
Seit mehr als 30 Jahren beraten wir, EPP Rechtsanwälte Avocats, Unternehmen mit Sitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz in allen Fragen des französischen Wirtschaftsrechts in deutscher Sprache.
An unseren sechs Standorten in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen wir Ihnen als Ansprechpartner und Wegweiser im Frankreichgeschäft zur Verfügung.
Alle Anwälte unserer Kanzlei sind sowohl im deutschen als auch im französischen Recht ausgebildet.
Wir bieten unseren Mandanten eine umfassende Beratung im französischen Wirtschaftsrecht und verfügen über eine ausgewiesene Expertise in allen relevanten Rechtsgebieten wie Unternehmenskauf, Due Diligence, Restrukturierungen, Gesellschaftsgründungen/M&A, Arbeitsrecht sowie Vertriebs- und Steuerrecht (auch Mehrwertsteuerangelegenheiten) in Frankreich. Im Rahmen von Gerichtsverfahren oder Schiedsverfahren können wir in ganz Frankreich für Sie auftreten.
Alle anderen für Ihr Frankreichgeschäft notwendigen Bereiche (z.B. Lohnbuchhaltung, Steuervertretung oder Unternehmensverwaltung in Frankreich) können wir durch ein langjährig etabliertes Netzwerk von deutschsprachigen Dienstleistern mit abdecken.
Unsere Arbeitssprachen sind Deutsch, Französisch und Englisch.
Gründung der Kanzlei: 1994
Rechtsanwälte gesamt: 20, davon deutschsprachig: 20
Anzahl der Übersetzerinnen: 3
Standorte: Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Bordeaux, Sarreguemines
Mandantenstruktur - Ansprechpartner: Mittelständische Unternehmen: Geschäftsführung und Führungsebene; Großunternehmen: Rechtsabteilung, Personalabteilung, Finanzabteilung; Rechtsabteilungen von Banken und Fonds
Branchen: Wir betreuen viele Unternehmen aus den Bereichen der klassischen Industrie (Maschinenbau, Autobau, Automobil-Zulieferer, Werkzeughersteller, Hersteller von Freizeitmobilen, Unternehmen der Internetbranche sowie Handelsunternehmen und Finanzdienstleister) sowie Privatpersonen im Bereich von Immobilienangelegenheiten und bei Nachfolgeregelungen.
Was unsere Mandanten sagen:
"Unsere französischen Gesellschaften werden seit mehreren Jahren durch die Kanzlei EPP professionell in allen Aspekten des Gesellschaftsrechts betreut. Wir möchten uns an dieser Stelle ganz herzlich bei EPP Rechtsanwälte Avocats bedanken für die stets zuverlässige und professionelle Arbeit!" Stefan Aebi, Leiter Asset Management Erneuerbare Energien, Elektrizitätswerke des Kantons Zürich
"Die Cteam-Gruppe arbeitet seit vielen Jahren mit der Kanzlei EPP zusammen und fühlt sich hier bestens betreut. Die Kanzlei Epp arbeitet und berät sehr professionell, zügig und auch pragmatisch und betreut uns seit der Gründung unserer französischen Gesellschaften in sämtlichen gesellschaftsrechtlichen, teils sehr komplexen, Fragen und Themen immer hervorragend." Helmut Locher, Geschäftsleitung, Cteam-Gruppe
Beratungsfelder in Frankreich:
Unternehmenskauf, Due Diligence, Kauf von Unternehmen aus der Insolvenz, Restrukturierungen, Gesellschaftsgründungen und –umwandlungen, individuelles und kollektives Arbeitsrecht (Arbeitsverträge, Kündigungen etc.), Vertriebsverträge, Lieferverträge, Prozessführung vor staatlichen Gerichten, Schiedsgerichtsverfahren, Immobilientransaktionen, Bestellung von Sicherheiten, Steuerliche Gestaltungen und Restrukturierungen, Transferpreisregelungen, Mehrwersteuerangelegenheiten.
Besondere Spezialisierungen:
Wir gehen mit Ihnen den Weg nach und in Frankreich und verhandeln in Kenntnis von Sprache und Kultur zielorientiert und mit wirtschaftlichem Verstand.
Vertragsdokumente erstellen wir grundsätzlich zweisprachig in deutsch und französisch und kommunizieren perfekt in der jeweils notwendigen Sprache.
Repräsentative Tätigkeiten:
Betreuung des französischen Insolvenzverfahrens eines großen deutschen Wohnwagenherstellers im Südelsass; Übernahme des größten Automobilzulieferers in Straßburg; Steuerliche und gesellschaftsrechtliche Optimierung der französischen Niederlassungen eines großen deutschen Werkzeugherstellers sowie eines deutschen Tankherstellers
Repräsentative Mandanten:
ZF Friedrichshafen AG; Liebherr International AG; Knaus Tabbert GmbH; Kraiburg Holding GmbH & Co. KG; Commerzbank; RIKUTEC Richter Kunststofftechnik GmbH & Co. KG; Fielmann AG; Norma Lebensmittelfilialbetrieb Stiftung & Co. KG; Viessmann GmbH; Migros.
Was uns auszeichnet:
Wir tun nur das, was wir können und konzentrieren uns auf den deutsch-französischen Rechtsverkehr. Wir beraten Unternehmen und Finanzdienstleister aus Deutschland, Österreich und der Schweiz – sowie deren französische Niederlassungen – in allen Fragen des französischen Unternehmensrechts. Rein nationale Mandate nehmen wir nicht an.
Wir beraten von Mensch zu Mensch:
Wir hören gut zu, versuchen Sie, Ihr Unternehmen sowie Ihr spezielles Umfeld zu verstehen und bieten Ihnen konkrete, praxistaugliche Lösungsansätze.
Wir sprechen Ihre Sprache
Alle Anwälte unserer Kanzlei sind zweisprachig, haben eine deutsche und eine französische juristische Qualifikation und kennen Kultur sowie geschäftliche Gepflogenheiten in Deutschland und Frankreich. Festangestellte Übersetzerinnen mit langjähriger Erfahrung bei uns sorgen für die effiziente Erstellung verlässlicher zweisprachiger Unterlagen. Wir setzen Verträge grundsätzlich zweisprachig (deutsch und französisch) auf.
Unser Netzwerk:
Unser Beratungsangebot wird ergänzt durch die Dienstleistungen erfahrener und effizienter Kooperationspartner aus dem deutsch-französischen Geschäftsbereich. Dazu gehören neben der Firma Euro-Droit SAS (Personal- und Unternehmensverwaltung sowie Steuervertretung, www.eurodroit.com) im deutsch-französischen Geschäftsverkehr etablierte Banken und Notare.
Finden Sie unsere ausgewählten deutschsprachigen Kooperations-Partner für Frankreich auf unserem Business-Portal FFU - Frankreich für Unternehmen:
- in Frankreich der Arbeitgeber ca. 42 % Sozialabgaben auf die Gehälter zahlen muss (hinzukommen 21 % auf Seiten des Arbeitnehmers)?
- der Gesellschafter einer französischen GmbH grundsätzlich kein Weisungsrecht gegenüber dem Geschäftsführer hat?
- bei Kündigung eines französischen Handelsvertreters bei Anwendung französischen Rechts zwei Jahresprovisionen als Entschädigungszahlung geschuldet sind?
- in Deutschland ansässige Arbeitnehmer oder Geschäftsführer französischer Gesellschaften steuergünstige Entlohnungen aus Frankreich beziehen können?
Sie wünschen Beratung zu Fragen des französischen Wirtschaftsrecht? Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Straßburg, Herr Rechtsanwalt Emil Epp, steht Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45