Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Deklarationspflichten für Trusts mit
Frankreich-Bezug: Dies sollten Sie wissen

09.07.2025

Von unseren deutschsprachigen CBBL-Anwältinnen in Straßburg, Frau Anne-Lise Lamy, Avocat, lamy@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45 und in Baden-Baden, Frau Laura Rejano, Rechtsanwältin & Avocat, rejano@cbbl-lawyers.de, Tel. +49 (0) 7221 30 23 70, www.rechtsanwalt.fr


Wer mit einem Trust in irgendeiner Weise mit Frankreich verbunden ist – sei es durch Begünstigte, einen Trustee mit Wohnsitz in Frankreich oder durch Vermögenswerte wie Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen im Land – sollte die französischen Meldepflichten kennen.

Denn: Auch ausländische Trusts oder ähnliche Strukturen (z. B. Stiftungen) unterliegen der Pflicht zur Offenlegung gegenüber der französischen Steuerbehörde, wenn ein relevanter Bezug besteht.

Dabei sind drei Arten von Erklärungen zu beachten: Eine Ersterklärung bei Gründung oder erstmaligem Frankreich-Bezug des Trusts, eine jährliche Erklärung bis zum 15. Juni sowie anlassbezogene Meldungen bei Änderungen im Trust (z. B. Wechsel des Begünstigten oder Umzug nach Frankreich).

Zudem gilt: Wer nach Frankreich zieht und in einen Trust involviert ist, wird ab dem Folgejahr ebenfalls deklarationspflichtig.
Auch wenn durch diese Deklarationspflicht keine Steuerpflicht entsteht, drohen bei unterlassener Meldung empfindliche Geldstrafen von bis zu 20.000 € je Verstoß – die Verantwortung liegt beim Trustee.

Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zu den Deklarationspflichten für Trusts mit Frankreich-Bezug und erfahren Sie, wann genau ein Trust als „Frankreich-bezogen“ gilt, welche Fristen einzuhalten sind und wie Sie Risiken vermeiden können.

Sie haben Fragen zu den Deklarationspflichten für Trusts mit Frankreich-Bezug?

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45