Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht
Internationale Fachkräfte: Steuerbefreiungen für Impatriates in Frankreich
26.08.2025
Von unseren deutschsprachigen CBBL-Anwältinnen in Straßburg, Frau Anne-Lise Lamy, Avocat, lamy@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45 und in Baden-Baden, Frau Laura Rejano, Rechtsanwältin & Avocat, rejano@cbbl-lawyers.de, Tel. +49 (0) 7221 30 23 70, www.rechtsanwalt.fr
Frankreich stärkt seine Attraktivität, indem es den Anwendungsbereich der Steuerregelung für Impatriates in Frankreich erweitert, welche steuerliche Anreize für internationale Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewährt.
Bislang galt die Begünstigung ausschließlich für Personen, die direkt aus dem Ausland für eine Arbeitsstelle angeworben wurden. Nun profitieren davon auch Bewerber, die sich aus dem Ausland auf eine in Frankreich veröffentlichte Stelle bewerben.
Die Impatriates-Regelung gewährt unter anderem eine Steuerbefreiung auf die Impatriates-Prämie, Einkünfte aus Tätigkeiten im Ausland sowie 50 % bestimmter ausländischer Einkünfte, wie Dividenden oder Lizenzgebühren.
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45