Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht
Exit Tax Frankreich bei Wegzug:
Regeln, Steueraufschub und Erlassmöglichkeiten
04.09.2025
Von unseren deutschsprachigen CBBL-Anwältinnen in Straßburg, Frau Anne-Lise Lamy, Avocat, lamy@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45 und in Baden-Baden, Frau Laura Rejano, Rechtsanwältin & Avocat, rejano@cbbl-lawyers.de, Tel. +49 (0) 7221 30 23 70, www.rechtsanwalt.fr
Ein Umzug ins Ausland kann für Steuerpflichtige in Frankreich kostenintensiv werden.
Wer seinen steuerlichen Wohnsitz verlagert und dabei ein erhebliches Wertpapiervermögen oder Gesellschaftsanteile hält, muss sich mit der Exit Tax bei Wegzug aus Frankreich auseinandersetzen.
Diese Regelung sichert die Besteuerung sogenannter latenter Gewinne – also der Differenz zwischen Anschaffungskosten und aktuellem Marktwert von Vermögenswerten.
Grundsätzlich fällt eine 30 %-Flat Tax an, die sich aus Einkommensteuer und Sozialabgaben zusammensetzt.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Steueraufschub möglich, etwa bei einem Umzug in EU-Staaten oder Länder mit Amtshilfeabkommen.
Wer jedoch außerhalb dieser Staaten zieht, etwa in die Schweiz oder die USA, muss strengere Meldepflichten beachten und Sicherheiten stellen.
Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews und erfahren Sie mehr über Voraussetzungen, Erklärungspflichten und mögliche Erlasse – für eine sichere steuerliche Planung beim Wegzug aus Frankreich.
Sie erwägen einen Wegzug aus Frankreich und wünschen Beratung zur Exit Tax?
Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45