Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht
Europäische Erbverordnung:
Welche Regelungen könnten für Ihre deutsch-französische Nachlassplanung relevant sein?
Veröffentlicht am 15.09.2025
Von unseren deutschsprachigen CBBL-Anwältinnen in Straßburg, Frau Anne-Lise Lamy, Avocat, lamy@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45 und in Baden-Baden, Frau Laura Rejano, Rechtsanwältin & Avocat, rejano@cbbl-lawyers.de, Tel. +49 (0) 7221 30 23 70, www.rechtsanwalt.fr
Bei Erbfällen mit Vermögenswerten oder familiären Verbindungen in mehreren Ländern stellen sich oft komplexe juristische Fragen.
Zur Vereinheitlichung bei grenzüberschreitenden Nachlässen hat die Europäische Union im Jahr 2012 die Erbverordnung Nr. 650/2012 erlassen - sie gilt seit dem 17. August 2015 und ist in den meisten EU-Mitgliedsstaaten anwendbar.
Zehn Jahre nach ihrem Inkrafttreten zeigt sich: Insbesondere im deutsch-französischen Kontext hat die Verordnung wesentlich zur Vereinfachung der Nachlassabwicklung beigetragen.
Dennoch ist es weiterhin entscheidend, bestimmte Unterschiede zu berücksichtigen – etwa zwischen zivilrechtlichen Regelungen des Nachlasses und steuerlichen Aspekten.
Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews und erfahren Sie, welche Unterschiede zwischen deutschem und französischem Recht für Ihre Nachlassplanung relevant sein können.
Sie wünschen Beratung bei der Gestaltung Ihrer Nachlassplanung oder der Abwicklung grenzüberschreitender Erbfälle?
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45