Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Einkommensteuererklärung 2024 Frankreich online ändern:
Korrekturen unkompliziert vornehmen

Veröffentlicht am 30.09.2025

Von unseren deutschsprachigen CBBL-Anwältinnen in Straßburg, Frau Anne-Lise Lamy, Avocat, lamy@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45 und in Baden-Baden, Frau Laura Rejano, Rechtsanwältin & Avocat, rejano@cbbl-lawyers.de, Tel. +49 (0) 7221 30 23 70, www.rechtsanwalt.fr


Nach Abgabe der Einkommensteuererklärung 2024 in Frankreich kann es erforderlich sein, einzelne Angaben zu berichtigen.

Über das offizielle Online-Korrekturportal des französischen Finanzamts ist es Steuerpflichtigen möglich, ihre Einkommensteuererklärung 2024 in Frankreich online zu ändern und Anpassungen hinsichtlich Einnahmen, abzugsfähiger Aufwendungen, Steuerermäßigungen sowie der Immobilienvermögenssteuer (IFI) vorzunehmen.

Von besonderer Bedeutung ist folgende Frist: Ab dem 4. Dezember 2025 können Änderungen lediglich im Rahmen einer Einspruchseinlegung (réclamation) erfolgen.


Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews und erfahren Sie, wie Sie Ihre Einkommensteuererklärung in Frankreich vollständig und ordnungsgemäß berichtigen können.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45