CBBL Practice Group Arbitration


Warum eine CBBL Practice Group Arbitration dieser Art?

Unsere CBBL-Arbeitsgruppe Schiedsgerichtsbarkeit (CBBL Practice Group Arbitration – PGA) ist Teil des weltweiten CBBL-Netzwerks internationaler Anwälte. Die CBBL PGA stellt Vertragsparteien im internationalen Geschäftsverkehr einen Pool von international qualifizierten Schiedsrichtern und Schiedsanwälten mit einem kontinentaleuropäischen Hintergrund zur Verfügung, die nicht selten in zwei Staaten als Rechtsanwälte zugelassen sind.

„Die kontinentaleuropäische Rechtstradition bietet in vielen Bereichen praktisch relevante Vorteile gegenüber dem Common Law. Grenzüberschreitende Streitigkeiten können so schneller, und kostengünstiger bei-gelegt werden. Der Ausgang der Verfahren ist leichter abzuschätzen.”
Dr. Respondek, CBBL PGA Chair

1. Das angelsächsische Recht dominiert internationale Schiedsverfahren

Auch ohne die Beteiligung von Unternehmen aus Ländern des Common Law-Rechtskreises orientieren sich internationale Schiedsverfahren heutzutage in den meisten Fällen am Common Law, also der angelsächsischen Rechtstradition. Dies überrascht nicht, wenn man bedenkt, dass die größten Anwaltskanzleien der Welt aus Common Law-Jurisdiktionen stammen, ebenso wie bedeutende Schiedsinstitutionen (z. B. die CIArb / London) dort angesiedelt sind. Deshalb werden Schiedsverfahren selbst dann nach Verfahrensgrundsätzen des Common Law geführt, wenn die Parteien eigentlich keinen Bezug zum Common Law besitzen und in Staaten mit einer kontinentaleuropäischen Rechtstradition ("Civil Law") domiziliert sind, d.h. also in Kontinentaleuropa, Südamerika, weiten Teilen Afrikas und zum Teil auch Asiens. Dies erscheint weder angemessen noch im Interesse der Parteien, denen an einer raschen und kosteneffizienten Streitbeilegung mit einem – im Rahmen des Möglichen – kalkulierbaren Ausgang gelegen ist.

Für internationale Schiedsverfahren bietet das Civil Law aus Sicht der CBBL PGA jedoch einige entscheidende Vorteile für die Parteien gegenüber dem Common Law. Dies beschränkt sich nicht nur auf eine übersichtliche Kodifzierung der rechtsrelevanten Materien, sondern kommt insbesondere im Verfahrensrecht zum Tragen. Die deutlich stärkere Position des (Schieds-)richters im Civil Law, die sich durch weitreichende Befugnisse des (Schieds-)richters zum Ausdruck kommt, führt letztendlich zu konzenrtierteren, schnelleren und damit auch kostengünstigeren Verfahren.

2. Zufriedene Streitparteien? – Die Queen Marry-Erhebungen

Ein wichtiger Maßstab, um die Zufriedenheit der Nutzer internationaler Schiedsverfahren zu messen, sind die Queen Mary-Erhebungen. Die Nutzer internationaler Schiedsverfahren beschweren sich in regelmäßiger Reihenfolge in praktisch allen Queen Mary-Erhebungen im Wesentlichen über zu lange und zu teure Verfahren.

3. Unser CBBL PGA-Angebot

Unsere CBBL PGA und deren Mitglieder nutzen die Vorzüge des kontinentaleuropäischen Verfahrensrechts (stärkere Befugnisse des Schiedsgerichts bspw bei Zeugenernenung etc.), um zum Nutzen der Mandanten die oft langwierigen und daher kostspieligen internationalen Schiedsverfahren effizienter zu gestalten und zu beschleunigen.

Alle CBBL PGA-Mitglieder bewegen sich (auch) in mindestens einer Rechtsordnung des europäischen Festlandes oder einem daran angelehnten Rechtskreis. Sofern die Vertragsparteien dies wünschen, können unsere Experten ein Schiedsverfahren nach kontinentaleurpäi-schen Verfahrensgrundsätzen abwickeln. Dies führt nicht zuletzt deshalb zu effizienteren und damit kostengünstigeren Verfahren, weil der Schiedsrichter diese traditionell stärker steuert als dies im Common Law üblich ist. So benennt (und bezahlt) im Common Law etwa jede Partei ihre eigenen Sachverständigen, die – bei allem Respekt vor der Professionalität dieser Fachleute – nur schwerlich ein für “ihre” Partei ungünstiges Gutachten vorlegen werden. Hier erscheint es im Sinne einer raschen kosteneffizienten Streitbeilegung zweckmäßig, dass das Schiedsgericht einen einzigen und außerdem unabhängigen Sachverständigen einsetzt.

Die CBBL PGA bietet im übrigen ein Forum für den internationalen Erfahrungsaustausch zu aktuellen Schiedsthemen und gibt Ihren Mitgliedern und interessierten Personen die Gelegenheit, zum Meinungsaustausch über aktuelle Themen der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit zu pflegen.

4. Ihre CBBL PGA-Anwälte und -Schiedsrichter für internationale Schiedsverfahren

Die PGA des CBBL-Netzwerks bietet für die internationale Schiedsgerichtsbarkeit in kontinentaleuropäischer Rechtstradition ein einzigartiges Potential: Es hat Mitgliedsfirmen in mehr als 50 Ländern und einen Pool von internen und externen Schiedsrichtern und Schiedsanwälten aus mehr als 20 Ländern. Die CBBL PGA-Mitglieder bringen ihre jahrzehntelange Erfahrung in der internationalen Rechtsberatung mit ein, insbesondere zum Unternehmensrecht über verschiedene Branchen hinweg, zumal in Verbindung mit soliden Kenntnissen zu den besonderen Herausforderungen interkultureller und interjuristischer Transaktionen.

Um interessierten Unternehmen und deren Rechtsberatern eine fundierte Auswahl von Schiedsrichtern zu bieten, enthält diese Website den Lebenslauf und die Kontaktdaten jedes CBBL PGA-Mitglieds.

CBBL PGA-Koordinationsausschuss

Die CBBL Practice Group Arbitration wird derzeit koordiniert von


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Ansprechpartner / Vorsitz der CBBL Practice Group Arbitration


CBBL Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, Kanzlei Respondek & Fan, Singapur

Respondek & Fan
Dr. Andreas Respondek
Rechtsanwalt

1 North Bridge Road
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179094 Singapur
Singapur

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