Unternehmensgründung in Ghana
Veröffentlicht am 29.10.2026
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Accra:
Sophie GreinerRechtsanwältin
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Ghana wird, als zweitgrößte Volkswirtschaft Westafrikas, für ausländische Investoren und Gründer zunehmend interessanter. Hierzu trägt insbesondere die makroökonomische Stabilisierung unter der Mahama-Regierung bei. Ihr langfristiges Ziel ist es, Ghana zum wirtschaftsfreundlichsten Land Afrikas zu machen.
Zahlreiche Branchen entwickeln sich derzeit rasant, vom Goldbergbau bis zur Informations- und Kommunikationstechnologie.
Der Eintritt in die ghanaische Wirtschaft ist auch deshalb niederschwellig, weil im Rechts- und Wirtschaftsleben in Ghana Englisch gesprochen wird.
Das Land ist Mitglied der Wirtschaftsgemeinschaft Westafrikanischer Staaten (Economic Community of West African States, ECOWAS). In der Hauptstadt Accra hat das Sekretariat der Afrikanischen Kontinentalen Freihandelszone (African Continental Free Trade Area, AfCFTA), der fast alle afrikanischen Staaten angehören, seinen Sitz.
Erfahren Sie mehr zur AfCFTA und ihren Chancen für deutsche Unternehmen in unserem Artikel „AfCFTA: Was bedeutet die afrikanische Freihandelszone für deutsche Unternehmen?“.
- Welche Unternehmensformen stehen ausländischen Investoren in Ghana zur Verfügung?
- Ein neues Investitionsrecht für Ghana
- Augen auf bei der Wahl des Tätigkeitssektors in Ghana
- Die wichtigsten Schritte zur Unternehmensgründung in Ghana
- Mit welchen Steuern müssen Sie in Ghana rechnen?
1. Welche Unternehmensformen stehen ausländischen Investoren in Ghana zur Verfügung?
Das ghanaische Gesellschaftsrecht ist im ghanaischen Companies Act, 2019 (Act 992) geregelt. Für ausländische Investoren sind in Ghana folgende drei Gesellschaftsformen besonders relevant:
- die Private Company Limited by Shares (entspricht gesellschaftsrechtlich der GmbH),
- die External Company (entspricht steuerlich einer Betriebsstätte) und
- das Representative Office (entspricht einem Repräsentationsbüro).
Die Private Company Limited by Shares kann von einem einzigen Gesellschafter gegründet werden; mindestens zwei Geschäftsführer (Directors) müssen die Gesellschaft operativ führen. Pflichtorgane sind daneben ein Company Secretary (vergleichbar einem Compliance-Beauftragten) und ein gesetzlich zugelassener Abschlussprüfer. Die Gesellschaft hat eine eigene Rechtspersönlichkeit und die Haftung der Gesellschafter ist auf das eingezahlte Kapital beschränkt.
Das Gesetz definiert die External Company als eine außerhalb Ghanas gegründete Körperschaft, die in Ghana einen festen Geschäftssitz unterhält, etwa eine Niederlassung, ein Büro, eine Fabrik oder einen Bergwerksbetrieb. Steuerrechtlich ist die External Company damit eine Betriebsstätte der ausländischen Gesellschaft.
Das Representative Office ist im Companies Act nicht ausdrücklich geregelt. Es ist, anders als die Private Company Limited by Shares, keine eigene Gesellschaftsform und hat keine eigene Rechtspersönlichkeit; Trägerin aller Rechte und Pflichten bleibt die ausländische Muttergesellschaft. Das Representative Office beschränkt sich auf unterstützende Tätigkeiten wie vorbereitende Kontaktpflege und Marktbeobachtung. Es darf jedoch keine Geschäftstätigkeit ausüben, insbesondere keine Verträge im Namen der Muttergesellschaft aushandeln oder abschließen und keine Umsätze erzielen. Eine Körperschaftssteuerpflicht in Ghana entsteht daher nicht; für lokal beschäftigte Mitarbeiter sind jedoch Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abzuführen.
2. Ein neues Investitionsrecht für Ghana
Der Ghana Investment Promotion Authority Act (GIPA Act) ist seit dem 15. Juli 2026 in Kraft. Es handelt sich hierbei um eine grundlegende Reform des Investitionsrechts mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Investitionspraxis.
Zu den wichtigsten Änderungen zählt die Neuregelung der Mindestkapitalschwellen.
Die Schwellen, die nach dem vormals geltenden Ghana Investment Promotion Centre Act, 2013 (Act 865) maßgeblich waren, wurden in der Praxis als wesentliche Markteintrittsbarrieren wahrgenommen, insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen.
Hier setzt der aktuelle GIPA Act an:
- Er hebt die allgemeinen Mindestkapitalschwellen vollständig auf für Joint Ventures und ausländisch gehaltene Gesellschaften, die keine Handelsunternehmen sind.
- Bei Handelsunternehmen gilt künftig, unabhängig davon, ob sie vollständig ausländisch gehalten werden oder lediglich einen ausländischen beneficial owner (= derjenige, der die Gesellschaft wirtschaftlich kontrolliert) oder einen ausländischen Geschäftsführer haben, ein Mindestkapital von 500.000 USD sowie die Pflicht, mindestens 75 % der Stellen mit qualifizierten Ghanaern zu besetzen. Die Pflichten waren früher restriktiver bzw. für Unternehmen noch größer.
Mit der Reform reagiert der Gesetzgeber in Ghana auf Forderungen von Investoren, die für ihre Projekte spezialisiertes Personal vor Ort benötigen. Nach dem GIPA Act stehen ausländischen Unternehmen nunmehr bis zu zwölf Arbeitsgenehmigungen für ausländische Mitarbeiter, ohne gesonderte Einzelfallprüfung, zu (nach altem Recht: vier).
Zugleich geht der GIPA Act gegen das sogenannte Fronting vor: Bei dieser Praxis setzen ausländische Unternehmen ghanaische Mittelspersonen ein, um lokale Beteiligungsvorschriften zu umgehen (siehe dazu nachfolgenden Punkt 3). Fronting ist gemäß dem neuen Gesetz eine Straftat. Für diesen Fall, wie auch allgemein, kann die Ghana Investment Promotion Authority (GIPA) künftig höhere Sanktionen und Bußgelder verhängen als nach altem Recht.
Der GIPA Act ist nicht unumstritten:
Lokale Wirtschaftsverbände, insbesondere die Ghana Union of Traders Associations, sowie Teile der ghanaischen Kreativwirtschaft kritisieren die Absenkung des Mindestkapitals für Handelsunternehmen, da diese Maßnahme die Konkurrenzlage für inländische Händler und kleine Anbieter verschärfe.
Wie sich das neue Gesetz auswirkt, hängt auch von den Durchführungsverordnungen und der Verwaltungspraxis der GIPA ab.
3. Augen auf bei der Wahl des Tätigkeitssektors in Ghana
Ausländische Unternehmer und Investoren müssen beachten, dass in Ghana für bestimmte Branchen sektorspezifische Gesetze gelten. Diese verlangen teils zusätzliche Lizenzen für Ausländer, machen Vorgaben zum ausländischen Beteiligungsanteil oder schreiben einen ghanaischen Zuliefereranteil vor.
Das gilt etwa für Unternehmen in folgenden Sektoren:
- Bergbau,
- Erdöl,
- Erdgas,
- Telekommunikation und Energie,
- Banken,
- Versicherungen
- Fischereien sowie
- für die Glücksspielindustrie.
Bestimmte Wirtschaftsbereiche sind gänzlich ghanaischen Staatsangehörigen und ghanaisch kontrollierten Unternehmen vorbehalten. Der GIPA Act ändert diesen Katalog diesbezüglich teilweise. Diesen Personen vorbehalten bleiben weiterhin insbesondere der Kleinst- und Straßenhandel, Taxidienste und andere kleingewerbliche Transportdienstleistungen sowie Friseursalons und verwandte Körperpflegedienste. Gestrichen werden die Bereiche Druck von Mobilfunk-Scratch-Cards, Pool-Betting und das Betreiben von Lotterien.
4. Die wichtigsten Schritte zur Unternehmensgründung in Ghana
Schritt 1: Wahl der Firmierung und Eintragung beim ORC
Zunächst reserviert das Office of the Registrar of Companies (ORC) den gewünschten Firmennamen. Der Antrag erfolgt online über das ORC-Portal mit bis zu drei Namensvorschlägen. Nach der Zahlung der Gebühren ist der Name für zwei Monate reserviert, mit einmaliger Verlängerungsmöglichkeit um weitere zwei Monate.
Im Anschluss an die Reservierung des Firmennamens ist der Gründungsantrag einzureichen. Das ORC stellt nach der Prüfung ein Certificate of Incorporation, die staatliche Gründungsurkunde, aus.
In der Praxis läuft das Online-Verfahren nicht immer so reibungslos, wie es das System vermuten lässt. Mit Verzögerungen und ergänzenden Anforderungen seitens des ORC ist zu rechnen.
Schritt 2: Registrierung bei der GIPA
Die Registrierungspflicht bei der GIPA gilt für sämtliche Unternehmen mit ausländischer Beteiligung, nämlich für
- vollständig ausländisch kontrollierte Gesellschaften (wholly foreign-owned enterprises) und
- Joint Ventures mit ghanaischen Gesellschaftern und External Companies.
Representative Offices unterliegen nicht der Pflichtregistrierung.
Bei reinen Holdinggesellschaften ohne operative Tätigkeit in Ghana hängt es vom Einzelfall ab.
Die GIPA stellt, falls alle Voraussetzungen vorliegen, ein Zertifikat aus, das zur Geschäftsaufnahme berechtigt.
Schritt 3: Hinterlegung des Stammkapitals bei der Bank in Ghana
Unternehmen müssen ihr Stammkapital über eine autorisierte ghanaische Geschäftsbank einbringen und gegenüber der Bank of Ghana nachweisen. Das Fehlen dieses Nachweises gefährdet eine spätere steuerfreie Repatriierung von Gewinnen und Kapital.
Schritt 4: Steuerliche Registrierung bei der GRA
Für die allgemeine steuerliche Registrierung ist die Ghana Revenue Authority (GRA) zuständig. Die Steuernummer (Tax Identification Number) erhält eine neu gegründete Gesellschaft bereits im Rahmen des Gründungsverfahrens vom ORC (siehe Schritt 1).
Schritt 5: Renten- und Sozialversicherung bei SSNIT
Der Social Security and National Insurance Trust (SSNIT) verwaltet die gesetzliche Sozial- und Rentenversicherung in Ghana. Jeder Arbeitgeber hat dort seine Beschäftigten zu registrieren.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Artikel zum Arbeitsrecht in Ghana.
Allgemein gilt: In der ghanaischen Verwaltungspraxis kommt formalen Aspekten eine hohe Bedeutung zu. Die Anforderungen an Stempel, Unterschriften, Beglaubigungen oder die Anzahl einzureichender Originale können im Einzelfall variieren und sind nicht immer vollständig standardisiert oder auf den ersten Blick nachvollziehbar. Behördliche Vorgaben sollten daher stets genau beachtet werden, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Zudem können sich behördliche Verfahren in Ghana zeitlich hinziehen. Die ghanaische Verwaltung tendiert jedoch zunehmend zu Nutzerfreundlichkeit und Digitalisierung, was die Prozesse künftig erleichtern dürfte.
5. Mit welchen Steuern müssen Sie in Ghana rechnen?
Mehrwertsteuer in Ghana
Auch im Steuerrecht gab es jüngst Reformen: Seit dem 1. Januar 2026 gilt der VAT Act, 2025 (Act 1151). Die National Health Insurance Levy (NHIL; Zweckabgabe zur Finanzierung des ghanaischen Gesundheitssystems) und die GETFund-Levy (Zweckabgabe zur Finanzierung des staatlichen Bildungswesens, insbesondere der Hochschulen) gehören nun wieder zum Mehrwertsteuersystem und sind somit als Vorsteuer abziehbar.
Beide Abgaben betragen jeweils 2,5 % und werden, ebenso wie die Mehrwertsteuer von 15 %, auf den Nettowert der Lieferung oder Leistung erhoben. Die Gesamtbelastung liegt daher bei 20 % und nicht mehr, wie vor der Reform, bei 21,9 %.
Zudem hebt die Reform die Schwelle für die Pflicht zur Mehrwertsteuerregistrierung von bislang 200.000 GHS auf 750.000 GHS Jahresumsatz an. Unternehmen unterhalb dieser Schwelle sind weder zur Erhebung der Mehrwertsteuer verpflichtet noch zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Körperschaftsteuer in Ghana
Die Körperschaftsteuer in Ghana beträgt im Regelfall 25 %.
Für eine ganze Reihe von Branchen gelten aber Sondersätze: So beträgt der Steuersatz der Körperschaftsteuer
- im Bergbau 35 %,
- bei Upstream Petroleum Services je nach Fiskalregime 35 % bis 50 %,
- Hotels unterliegen einem ermäßigten Satz von 22 %,
- nichttraditionelle Exporte einem Satz von 8 % und
- qualifizierte agrarverarbeitende Betriebe werden während der jeweils geltenden anfänglichen Vergünstigungsphase mit nur 1 % besteuert.
Reduzierte Steuersätze gelten auch für qualifizierte Produktionsunternehmen außerhalb der Ballungsräume Accra und Tema. Der genaue Steuersatz hängt vom genauen Standort des Unternehmens ab.
Quellensteuer in Ghana
Wichtig für ausländische Unternehmen ist in Ghana auch die Quellensteuer, die ghanaische Gesellschaften auf grenzüberschreitende Zahlungen einbehalten müssen. Der Steuersatz der Quellensteuer beträgt 8 % etwa bei Dividendenausschüttungen an die Muttergesellschaft oder Zinszahlungen und 15 % bei Lizenzgebühren oder Vergütungen für technische Dienstleistungen. Die External Company unterliegt der Quellensteuer zwar nicht, ist aber verpflichtet, eine sog. Branch Profit Remittance Tax in Höhe von 10 % auf Gewinne zu zahlen, die sie an die ausländische Muttergesellschaft zurückführt oder die als zurückgeführt gelten.
Vermeidung der Doppelbesteuerung in Ghana
Deutschland und Ghana haben ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen. Es enthält Regelungen zur Vermeidung einer zweifachen Besteuerung von Personen oder Unternehmen, die zu beiden Staaten steuerliche Anknüpfungspunkte haben. Das ghanaisch-deutsche Abkommen begrenzt unter anderem die Quellensteuersätze.
Ein attraktives Freizonenregime in Ghana
Steuerlich wie operativ interessant sind die ghanaischen Freizonen. In den ersten zehn Betriebsjahren sind Freizonen-Unternehmen vollständig von der Körperschaftsteuer befreit, danach gilt ein Höchstsatz von 8 %. Dividendenausschüttungen sind quellensteuerfrei.
Ein Freizonen-Unternehmen muss
- als Private Company Limited by Shares ausgestaltet sein,
- mindestens 70 % der Jahresproduktion exportieren,
- echten wirtschaftlichen Wert im Inland schaffen,
- umweltverträglich sein,
- Finanzierung und Betriebsstätten nachweisen,
- in einem zulässigen Sektor tätig sein (ausgeschlossen sind Kunststoffproduktion, holzverarbeitende Tätigkeiten, Exploration von Öl, Gas und Metallen) und
- entweder in einer Freizonen-Enklave angesiedelt sein (aktuell in Tema, Sekondi-Takoradi, Shama und im Großraum Kumasi, namentlich Ejisu/Boankra) oder als Single Free Zone Enterprise zugelassen sein.
Zuständig für die Zulassung und die Aufsicht ist die Ghana Free Zones Authority (GFZA).
Wir danken unseren Kollegen Atty. Babacar Barry und Atty. Nana Asmah für ihre Zuarbeit zu diesem Artikel.
Sie haben weitere Fragen zur Gründung eines Unternehmens in Ghana oder in der Region Subsahara-Afrika und wünschen Beratung?
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Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Sophie Greiner steht Ihnen gerne zur Verfügung. greiner@cbbl-lawyers.de, Tel. -

