Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Namibia

CBBL Partner Ulrich Etzold, Kanzlei Etzold-Duvenhage, Windhoek
Ulrich Etzold
Partner
Etzold-Duvenhage
Windhoek


Namibia: Attraktiver Standort für ausländische Investoren

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Windhoek, Herrn Ulrich Etzold, Partner, etzold@cbbl-lawyers.de, Tel. +264 83 229 3370, www.edlaw.com.na

Was macht Namibia als Wirtschafsstandort attraktiv? – Interessante Informationen für ausländische Investoren in Namibia


Die Republik Namibia stellt einen attraktiven Standort für wirtschaftliche Aktivitäten dar, was besonders auch für ausländische Investoren gilt. Im Allgemeinen stellt sich Namibia als ein enorm ressourcenreiches Land dar, wobei bezogen auf die Ressourcennutzung die unterschiedlichsten Industriezweige vertreten sind.

1. Bewährte und zukunftsträchtige Wirtschaftszweige in Namibia

Insbesondere im Bereich der Gewinnung grünen Wasserstoffs sowie Ammoniaks ist derzeit ein hohes Investitionsvolumen zu verzeichnen. Auch die Solarenergie und Windkraft stellen sich als zukunftsträchtige und im Ausbau befindliche Wirtschaftszweige dar. Entsprechend dem Ausbau der genannten Energiegewinnungsmöglichkeiten wächst auch der Bedarf an Infrastruktur, womit gleichfalls ein bedeutender Wirtschaftssektor einhergeht.

Daneben haben auch konservativere Methoden wie etwa die Ölgewinnung oder der Bergbau nach wie vor nicht an Bedeutung verloren. Neben den unzähligen Möglichkeiten der Ressourcennutzung stellt auch die Dienstleistungsbranche ein ganz erhebliches wirtschaftliches Standbein Namibias dar. In diesem Zusammenhang machen besonders die stabile politische Lage sowie sehr gute Infrastruktur speziell in der Hauptstadt Windhoek, aber auch im Rest des Landes, den Wirtschaftsstandort Namibia attraktiv.

Darüber hinaus liegt Namibia in der gleichen Zeitzone zu Deutschland, Österreich und der Schweiz mit nur einer Stunde Zeitverschiebung von November bis Ende März, was eine ungehinderte Kommunikation ermöglicht. Die Kommunikation kann nahezu überall auf Englisch, oftmals sogar auch in deutscher Sprache, erfolgen. Auch die Tatsache, dass Namibia hinsichtlich des Lohnniveaus in deutlichem Maße unter europäischen Standards anzusiedeln ist, stellt einen aus Investorensicht günstigen Umstand dar.

Des Weiteren setzt die namibische Regierung viele Anreize speziell auch für ausländische Investoren. Gerade zum Zwecke der Erleichterung der Ansiedlung ausländischer Unternehmen sowie der Koordination von Investitionen wurde durch die namibische Regierung eigens das Namibian Investment Pomotion and Development Board (NIPDB) ins Leben gerufen. Darüber hinaus bietet das sogenannte Certificate of Status of Investments (CSI) zusätzlich einen umfassenden Katalog an Sonderanreizen für ausländische Investoren.

2. Steuerliche Vorzüge am Investitionsstandort Namibia

Letztlich bietet Namibia als Unternehmensstandort eine Vielzahl steuerlicher Vorzüge speziell auch im Vergleich zur steuerlichen Situation in Deutschland. Ganz grundlegend gilt das sogenannte quellenbezogene Steuerprinzip. Dies bedeutet, dass der Ort für die Steuerpflichtigkeit maßgeblich ist, an dem das Einkommen oder der Umsatz generiert werden. Es besteht ferner ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Republik Namibia und der Bundesrepublik Deutschland, wonach natürliche oder juristische Personen nur dort als steuerpflichtig angesehen werden, wo diese wirtschaftlich tätig werden.

Entsprechend können die steuerlichen Vorteile eines Unternehmens mit Sitz in Namibia umfassend beansprucht werden. Auch für den Fall, dass nur eine Betriebsstätte und nicht der gesamte Unternehmenssitz in Namibia liegt, besteht die Steuerpflichtigkeit zumindest hinsichtlich des im Rahmen dieser Betriebsstätte generierten Einkommens ausschließlich in Namibia. Zu beachten ist jedoch, dass ein solches Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich und der Schweiz nicht gegeben ist.

Zwar wird der namibische Körperschaftsteuersatz im Vergleich zu Deutschland kein Interesse wecken; gerade der Umstand der quellenbezogenen Veranlagung jedoch kann im Einzelfall zu erheblichen Steuerersparnissen führen. Ungeachtet der vielen unterschiedlichen steuerlichen Charakteristika – hinsichtlich derer ein eingehendes Beratungsgespräch unabdingbar ist – sei an dieser Stelle jedoch ausblickshalber hervorzuheben, dass in der Republik Namibia darüber hinaus weder eine Kapitalertrags-, noch eine Vermögens- oder eine Schenkungssteuer gegeben ist.

Sie haben Fragen zum Wirtschaftsstandort Namibia oder wünschen Beratung? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Partneranwalt Ulrich Etzold und sein Team in Windhoek beraten Sie gerne: etzold@cbbl-lawyers.de, Tel. +264 83 229 3370