Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Namibia

CBBL Partner Ulrich Etzold, Kanzlei Etzold-Duvenhage, Windhoek
Ulrich Etzold
Partner
Etzold-Duvenhage
Windhoek


Unternehmensgründung in Namibia

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Windhoek, Herrn Ulrich Etzold, Partner, etzold@cbbl-lawyers.de, Tel. +264 83 229 3370, www.edlaw.com.na

Grundlegende Informationen zur Gründung einer Gesellschaft in Namibia mit einem Überblick über die wichtigsten Gesellschaftsformen, die nach namibischem Recht für Unternehmensgründungen – auch durch ausländische Investoren – in Betracht kommen.


1. Welche Formen an Gesellschaften gibt es in Namibia?

Der folgende Beitrag wird einen Überblick über die in der Praxis gebräuchlichsten Gesellschaftsformen in Namibia sowie deren Besonderheiten geben. Wegen deren hoher praktischer Bedeutung sind in Namibia im Wesentlichen drei Formen an Profitgesellschaften von Relevanz und entsprechend häufig im Geschäftsverkehr anzutreffen.

Hierunter fallen die Close Corporation (CC), die Private Company (Proprietary Limited ((Pty) Ltd)) sowie die Public Company (Ltd) des namibischen Rechts. Auf diese drei Gesellschaftsformen seien die folgenden Ausführungen beschränkt.

Neben den Profitgesellschaften ist im Rahmen dieses Ausblicks weiter auch auf die Rechtsform des Trusts nach namibischem Recht abzustellen, da hierin gleichfalls ein praktikables und in der Praxis weit verbreitetes Rechtskonstrukt liegt, mithilfe dessen man bezüglich unterschiedlicher Vermögenswerte rechtsgestaltend tätig werden kann. Auch hinsichtlich dieser Rechtsform sind deshalb im Folgenden einige Ausführungen im hiesigen Kontext angezeigt.

2. Die Close Corporation (CC) in Namibia

Als eine der in Namibia am häufigsten mit Gewinnerzielungsabsicht geführten Gesellschaften ist die Close Corporation (CC) anzusehen. Diese Unternehmensform bietet in Namibia speziell für kleinere Unternehmen noch immer eine praktikable und weit verbreitete Rechtsform, was sich insbesondere aus der fehlenden Pflicht zur Bilanzierung sowie der beschränkten Haftung der Gesellschafter ergibt. Einzig die CC selbst haftet als Vertragspartnerin, mit Ausnahme der Haftung für fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten durch die Gesellschafter selbst. Auch die Gründung, für die mindestens eine natürliche Person erforderlich ist, stellt sich als kostengünstig dar und lässt sich ohne nennenswerte bürokratische Hürden durchführen.

Die für die Registrierung zuständige Behörde in Namibia ist die Business and Intellectual Property Authority (BIPA). Zu bedenken ist ferner, dass der Kreis der Gesellschafter nicht austauschbar ist, nur aus natürlichen Personen bestehen kann und eine Beteiligung von maximal zehn Gesellschaftern an der CC vorgesehen ist. Die Bestellung eines Rechnungsführers (Accounting Officer) ist ferner verpflichtend. Zu beachten ist letztlich, dass auch im Falle des Versterbens eines Gesellschafters das Vermögen in der CC verbleibt und nicht dem Nachlass des verstorbenen Gesellschafters zuzurechnen ist.

3. Die Private Company (Proprietary Limited ((Pty) Ltd)) in Namibia

Auch der (Private) Proprietary Limited ((Pty) Ltd) nach namibischem Recht, welche der Gesellschaft mit beschränkter Haftung entspricht, kommt eine wesentliche Bedeutung zu. Es handelt sich im Gegensatz zu der CC nicht um eine Personengesellschaft, sondern um eine juristische Person, die gleichfalls mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Die Eigentümer der Gesellschaft werden als Aktionäre bezeichnet, wobei diese wiederum den Vorstand wählen, der gleichfalls als Überwachungs- sowie Exekutivorgan fungiert.

Ihre rechtliche Grundlage hat diese doppelte Aufgabenkompetenz des Vorstandes in dem im namibischen Gesellschaftsrecht verankerten monistischen System. Der Bestand der Aktionäre ist im Rahmen dieser Rechtsform auf fünfzig beschränkt. Die (Pty) Ltd ist als juristische Person von dem Bestand der Aktionäre unabhängig. Die Haftung der einzelnen Aktionäre ist auf die Höhe des jeweiligen Anteils begrenzt. Dieser Gesellschaftsform nach kann demnach die Haftung mit dem persönlichen Vermögen der Aktionäre für Schulden der Gesellschaft vermieden werden.

4. Die (Public) Limited Company (Ltd) in Namibia

Als weitere Gesellschaftsform kommt in Namibia auch der (Public) Limited Company (Ltd) Bedeutung speziell für Großunternehmen zu. Es handelt sich hierbei um das namibische Äquivalent zur deutschen Aktiengesellschaft, womit auch der öffentliche Handel der Gesellschaftsanteile einhergeht.

Auch diese Form der juristischen Person ist gänzlich unabhängig vom Gesellschafterbestand. Anders als die (Pty) Ltd ist die Limited Company (Ltd) jedoch nicht auf eine bestimmte Anzahl an Aktionären beschränkt. Hinsichtlich dieser Rechtsform müssen auch wegen des öffentlichen Handels der Aktien strenge Berichts- sowie Meldepflichten beachtet werden.

5. Der Trust in Namibia

Der Trust des namibischen Rechts stellt sich zwar nicht als Gesellschaft im Sinne der zuvor genannten Körperschaften dar. Wegen dessen enormer praktischer Bedeutung in Namibia sei diese Rechtsform jedoch auch im hiesigen Kontext genannt. Ganz allgemein versteht man nach namibischem Recht unter einem Trust eine Vereinbarung, nach der ein Stifter Vermögenswerte an eine gewisse Anzahl Treuhänder überträgt, wobei es den Treuhändern nicht gestattet ist zu ihrem eigenen Vorteil zu handeln, sondern ausschließlich zum Nutzen der Begünstigten oder zu einem bestimmten Zweck tätig zu werden. Eine Beschränkung hinsichtlich der in den Trust einzuführenden Vermögenswerte gibt es hierbei grundsätzlich nicht.

Die Besonderheit des Trusts nach namibischem Recht liegt darin, die in den Trust einzubringenden Vermögenswerte vor einer Vielzahl an Risiken zu schützen. Solche Risiken können etwa Zugriffsrechte von Gläubigern einer natürlichen Person sein oder die Verschwendung von Vermögenswerten durch die Erben oder etwa das Scheitern einer Ehe oder die Insolvenz des Stifters.

Letztlich ermöglicht ein Trust demnach die Kontinuität des Eigentums an bestimmten Vermögenswerten. Dies wird zum einen insbesondere dadurch gewährleistet, dass die Treuhänder ausschließlich zum Wohle und im Interesse der Begünstigten tätig werden dürfen. Hierzu werden diesen weitgehende Befugnisse eingeräumt.

Gleichzeitig haben die Treuhänder aber auch einen umfassenden Pflichtenkatalog zu beachten, der sich aus den gesetzlichen Vorschriften des namibischen Trust Administration Acts (2023) sowie dem im Einzelnen ausgestalteten Treuhandvertrag selbst zusammensetzt.

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