Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Ab wann ist eine französische Gesellschaft rechtsfähig?

Beginn der Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft in Frankreich

27.03.2024

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Paris, Frau Marianne Grange, Avocat, grange@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)1 53 93 82 90, www.rechtsanwalt.fr


Bei der Gründung einer Gesellschaft in Frankreich ist es für die Beteiligten wichtig zu wissen, ab welchem Zeitpunkt die Gesellschaft ihre Rechtsfähigkeit erlangt.

Die Rechtsfähigkeit (personalité juridique) ist die Voraussetzung dafür, dass die Gesellschafft wirksam Rechtsgeschäfte (z. B. Verträge) schließen kann.

In der Praxis erfolgt zunächst die Eintragung ins französische Handelsregister. Die Zuweisung einer SIREN-Nummer zur eindeutigen Identifikation der Gesellschaft im Rechtsverkehr erfolgt hingegen meist viel später.

Es stellt sich dann die Frage, ab welchem Zeitpunkt die Gesellschaft die Rechtsfähigkeit erlangt.

Das französische Kassationsgericht hat bestätigt, dass die Rechtsfähigkeit bereits ab der Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister erworben wird.

Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zu dieser Entscheidung.

Sie benötigen Beratung zur Gründung einer Gesellschaft in Frankreich? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45