Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Abberufung des Geschäftsführers einer Gesellschaft in Frankreich

Überblick zu aktuellen Entscheidungen

22.02.2024

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Paris, Frau Marianne Grange, Avocat, grange@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)1 53 93 82 90, www.rechtsanwalt.fr


Die Abberufung eines Geschäftsführers in Frankreich erfolgt nach bestimmten Regeln, die je nach Gesellschaftsform (SARL oder SAS) und je nach Inhalt des Gesellschaftsvertrages unterschiedlich lauten können.

Damit man als Gesellschafter (z.B. deutsche Muttergesellschaft) so wenig Schwierigkeiten als möglich hat, empfiehlt es sich, die Aufgaben und Verantwortungsbereiche des Geschäftsführers so präzise wie möglich schriftlich zu vereinbaren.

Gerade bei mehreren Geschäftsführern ist dies von besonderer Wichtigkeit. Gilt es doch, beim Verstoß eines Geschäftsführers gegen seine Pflichten genau abzugrenzen, was zu den Pflichten des abzuberufenden Geschäftsführers zählte und welche Pflichten z. B. einem anderen Mitgeschäftsführer oblagen.
Eine wichtige Entscheidung des Berufungsgerichts Rouen hat sich hiermit befasst.

Eine andere Entscheidung behandelt den Fall, bei dem die Gesellschaft aufgrund einer Unachtsamkeit bei der Ausschreibung der freiwerdenden Geschäftsführerstelle zum Schadensersatz verurteilt wurde.

Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zu diesen Themen.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45