Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht
Abtretung von Anteilen in Frankreich und Wettbewerbsverbot
08.02.2022
Was gilt, wenn der Verkäufer Arbeitnehmer im Unternehmen ist?
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Paris, Frau Marianne Grange, Avocat, grange@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)1 53 93 82 90, www.rechtsanwalt.fr
Im Wirtschaftsleben ist es im Rahmen von Verträgen wichtig, sich auch Gedanken darüber zu machen, was nach der Ausführung eines Vertrages gelten soll. Dies wird häufig in Wettbewerbsklauseln vereinbart. Der französische Kassationsgerichtshof hat in einem Urteil über eine Konkurrenzklausel anlässlich der Abtretung von Anteilen geurteilt.
In diesem grundsätzlichen Fall mit Praxisrelevanz hatte der Gesellschafter einer französischen Gesellschaft seine Anteile verkauft. In dem Abtretungsvertrag hatte sich der verkaufende Gesellschafter verpflichtet, nach der Abtretung der Anteile ein Wettbewerbsverbot zu beachten, d. h. keine Konkurrenztätigkeit zur Aktivität der Gesellschaft aufzunehmen. Eine finanzielle Gegenleistung erhielt er hierfür jedoch nicht.
Der französische Kassationsgerichtshof hat nun entschieden, wann eine finanzielle Gegenleistung in Wettbewerbsklauseln erforderlich ist und wann nicht.
Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zu diesem Thema.
Sie wünschen Beratung zum Gesellschaftsrecht in Frankreich? Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45