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CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Abwerbeverbotsklauseln in Frankreich: Wirksamkeit erfordert Verhältnismäßigkeit

15.11.2021

Der französische Kassationsgerichtshof hat mit Urteil vom 27. Mai 2021 entschieden, dass ein Verbot zur Abwerbung von Mitarbeitern in einem angemessenen Verhältnis zu den zu schützenden berechtigten Interessen stehen muss.

Von unseren deutschsprachigen CBBL-Anwältinnen Marianne Grange, Avocat, grange@cbbl-lawyers.de und Elisabeth Walckenaer, Avocat, walckenaer@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)1 53 93 82 90, www.rechtsanwalt.fr

Die Entscheidung wurde damit begründet, dass die Abwerbeverbotsklausel in die Berufsfreiheit der Mitarbeiter und die Unternehmensfreiheit der Gesellschaft eingreift.

Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zu diesem Thema.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45