Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht
Abwerbeverbotsklauseln in Frankreich: Wirksamkeit erfordert Verhältnismäßigkeit
15.11.2021
Der französische Kassationsgerichtshof hat mit Urteil vom 27. Mai 2021 entschieden, dass ein Verbot zur Abwerbung von Mitarbeitern in einem angemessenen Verhältnis zu den zu schützenden berechtigten Interessen stehen muss.
Von unseren deutschsprachigen CBBL-Anwältinnen Marianne Grange, Avocat, grange@cbbl-lawyers.de und Elisabeth Walckenaer, Avocat, walckenaer@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)1 53 93 82 90, www.rechtsanwalt.fr
Die Entscheidung wurde damit begründet, dass die Abwerbeverbotsklausel in die Berufsfreiheit der Mitarbeiter und die Unternehmensfreiheit der Gesellschaft eingreift.
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45