Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Aktualisierung der Steuersätze und Besteuerung von Ehepartnern und Lebenspartnern in Frankreich

07.05.2024

Von unseren deutschsprachigen CBBL-Anwältinnen in Straßburg, Frau Anne-Lise Lamy, Avocat, lamy@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45 und in Baden-Baden, Frau Laura Rejano, Rechtsanwältin & Avocat, rejano@cbbl-lawyers.de, Tel. +49 (0) 7221 30 23 70, www.rechtsanwalt.fr


Das französische Haushaltsgesetz 2024 plant eine Anpassung des Einkommensteuertarifs, um den Anstieg der Lebenshaltungskosten im Jahr 2023 zu berücksichtigen und die Auswirkungen der Inflation auf die Steuerzahler abzumildern.

Es gibt neue Steuersätze für Personen, die 2024 in Frankreich arbeiteten, aber nicht dort steuerlich ansässig sind, sowie für Personen, die in Frankreich steuerlich ansässig sind.

Eine weitere Änderung betrifft Paare mit Steuerwohnsitz in Frankreich: Das französische Haushaltsgesetz 2024 führt das Prinzip der grundsätzlichen Anwendung des individuellen Steuersatzes ein.

Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zu diesem Thema.

Sie haben Fragen zur Aktualisierung der Steuersätze und Besteuerung von Ehepartnern und Lebenspartnern in Frankreich? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45